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Warum werden Impfschäden kaum je anerkannt?

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Hand nach rechts 03/2011: Ungeimpfte Kinder sind gesünder!! (Auswertung und Kommentierung der Ergebnisse der dt. Studie KiGGS zur körperlichen und seelischen Gesundheit mit 17.641 Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 17 Jahren durch das Robert Koch-Institut) Statistische Zusammenstellung der Fakten, weitere Vergleichsuntersuchungen (Kurzfassung), ausführlich


Die Liste der Krankheiten, die als Spätfolgen von Impfungen diskutiert (nicht unbedingt auch anerkannt!) werden, liest sich wie ein Horrorszenario:

Aids, Autismus, Depressionen, Diabetes, Entwicklungsstörungen, Epilepsie, Hirnschäden, Lähmungen, Multiple Sklerose, Parkinson, Schizophrenie, plötzlicher Kindstod und Krebs.
Besonders die langfristigen Auswirkungen auf Geist und Psyche, so heißt es, würden noch unterschätzt.

Der amerikanische Medizinhistoriker Harris L. Coulter hat den "Großangriff auf Gehirn und Seele" aus seiner Sicht dokumentiert.

Wer sich einen Überblick schaffen will, welche Schadensmeldungen Betroffener im Internet alleine aus dem deutschen Sprachraum (keinesfalls nur annähernd vollständig) veröffentlicht sind, findet hier eine anschauliche Horror-Fundgrube von Nebenwirkungen von Impfstoffen und Impfschäden

In der Regel leugnen jedoch Ärzte und Pharmafirmen Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Impfungen, so lange sie dies nur irgendwie mit allen Tricks und Mitteln tun können. Schließlich wären die Konsequenzen für sie alles andere als schmeichelhaft oder billig. Denn jeder anerkannte Impfschaden schadet dem Ansehen des Arztes und der Herstellerfirma - und kann vor allem immense Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Die Leugnung von Zusammenhängen ist deshalb leicht vorzunehmen, weil die vermuteten Zusammenhänge nur schwer hieb- und stichfest zu beweisen sind - nicht zuletzt wegen der oftmals großen Zeitspanne, die zwischen der Impfung und dem Auftritt erster Symptome liegt.

Solche Verfahren, die auch noch nach Jahren Zusammenhänge nachweisen lassen, werden einfach als 'wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt' abqualifiziert.
Der Gesetzgeber hat für die Anerkennung eines "entschädigungspflichtigen Impfschadens" enge Grenzen gesetzt und schützt dadurch Ärzte und Hersteller in einem kaum zu verantwortenden Maße.
In der Vergangenheit wurden etwa 60 Prozent der beim Versorgungsamt eingereichten Anträge abgelehnt.

Ohne erfahrenen juristischen Beistand stehen die Kläger auf verlorenem Posten. (aus http://www.naturkost.de/aktuell/sk960707.htm)

Nähere Infos hierzu findet man z.B. im
Schutzverband für Impfgeschädige e.V., Postfach 5228, 58829 Plettenberg; eMail: SFI-EV@t-online.de; www.impfschutzverband.de
Arbeitskreis zur Selbsthilfe bei chemisch-pharmazeutischen Gesundheitsschäden (ASG), Bärbel Engelbertz, Bismarckstraße 68, 38667 Bad Harzburg, Telefon/Fax: 05322-910854.

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