Jakob Lorber: 'Die drei Tage des 12-jährigen Jesus im Tempel'


8. Kapitel: Drohung des Hohepriesters und des römischen Richters strenge Verwahrung dagegen.

Originaltext 1. Auflage 1861 durch Project True-blue Jakob Lorber

Text u. Versnummerierung nach 8. Auflage 1975 Lorber-Verlag

01] Sagte der Hochpriester: "Wenn jener Knabe ohne unser Wissen, und ohne Einwilligung des Tempels also ganz eigenmächtig im Ernste solche Dinge verrichtet, da liegt es ja klar am Tage, daß er vom Beelzebub, dem Obersten aller Teufel besessen ist; - mit Gotteskraft gehet das niemals außerhalb des Tempels; welche sittliche Reinheit gehört dazu, um der göttlichen Kraft theilhaftig zu werden, - und das kann man nirgends anderswo, als allein nur im Allerheiligsten des Tempels nach der Lehre Mosis und aller Propheten.

02] Wer das weiß aus der Schrift, der weiß es auch, was es mit allen dergleichen Wundern außer dem Tempel für eine Bewandtniß hat!? - Da ist es sogar eine unerläßliche Pflicht des Tempels, solche Kinder und Menschen von der Erde um jeden Preis zu vertilgen! - Und sollte sich in Folge unserer späteren Nachforschungen bewähren, was du von dem Knaben aussagtest, so wird auch er als ein Verbündeter des Beelzebub von der Erde vertilget werden."

03] Sagte der Richter: "Das war bei euch wohl ehedem also die von euch selbst creirte Sitte; aber seit wir Römer als eure Herren und Gebieter dastehen, wird so was wohl kaum mehr geschehen, denn das Schwert der Gerechtigkeit ist nun durchaus und für alle Fälle ganz in unserer Hand, und wer es immer eigenmächtig ohne unser Wissen und Wollen erhebet, wird ohne allen Unterschied des Standes als ein Meuterer und Raubmörder behandelt werden!

04] Ich aber habe ehedem von eben diesem Knaben, wie auch von dir selbst vernommen, daß ihr in eurem Tempelwahne sogar einen Hohenpriester ermordet habt im Tempel selbst, weil er ein höheres Gesicht gehabt zu haben vorgab. - Er hatte dadurch sicher euren zu mächtigen Neid erweckt, und das genügte, um euch zu bestimmen, ihn aus dieser Welt zu schaffen. Das geschah vor 12 Jahren, also unter unserer Herrschaft!

05] Dieser Fall wird näher untersucht, und wer weiß, ob ihr nicht eher das Schwert der römischen Gerechtigkeit zu verkosten überkommen werdet, denn jener Wunderknabe eure Tempelrache! - Ich sage euch Templern hier Kraft meiner Amtsgewalt, daß ich Jeden, der es nur von Ferne hin wagen würde, jenem Knaben irgend etwas Leides zu thun, mit dem Schwerte bestrafen werde! - Eines Mehreren bedarf es nicht."

06] Spricht der Hochpriester: "Wir aber haben ein Wort vom Kaiser, das uns die Tempeljustiz sichert, und sie von keinem weltlichen Richter anzutasten ist."

07] Sagt der Richter: "Wie weit sich diese erstreckt, weiß ich genau! - Ihr könnet wohl eine weise Disciplin üben; aber über diese hinaus bis zum Jus gladii ist noch eine sehr große und sehr weite Kluft! - Und wehe dem aus euch, der sie überschreitet!"

08] Sagt der Hochpriester: "Was ist mit der Macht eines Herodes, der zugleich Vierfürst in Galiläa ist; besitzt er nicht auch das Jus gladii?"

09] Sagt der Richter: "Herodes samt den übrigen Fürsten in den Landen der Juden sind pure Lehensfürsten, und ihr Jus gladii ist allein auf ihre Diener, Knechte und Sclaven beschränkt; - gehen sie mit diesen grausam um, wozu sie wohl ein erkauftes Recht von 10 zu 10 Jahren haben, so werden sie bald ohne Diener sein, da von uns aus Niemand gezwungen wird, bei ihnen Dienste zu nehmen, und sie können daher ihres eigenen Heils willen keinen besondern Gebrauch machen von ihrem theuer erkauften Rechte, und das noch dazu um so weniger, da ein jeder ihrer Diener bis auf etliche Sclaven aus ihrem Dienste treten kann, wann er will, und sich im Augenblick des Austrittes nicht mehr unter der Jurisdiction eines solchen Fürsten befindet, sondern unter der unsrigen.

10] Dann haben sie das Recht, die Steuern, die ihnen zukommen, zu erheben und nöthigen Falls mit Gewalt einzutreiben, aber ohne Jus gladii; die Exekutionen haben sie bei uns zu nehmen, und dafür zu zahlen.

11] Das sind deines Herodes Rechte, wie jedes andern Lehensfürsten; weiter hinaus ist Alles ein schärfst strafbares Verbrechen, und wird schon beim ersten Vergehen mit dem Verluste des Lehensrechtes geahndet.

12] So du etwa glaubst, mit der Macht Herodi's auf den Wunderknaben zu fahnden, da bist du in einer großen Irre, und Herodes wird sich davor wohl weislich zu hüten verstehen, um über sein Recht hinaus zu treten.

13] Dieser Knabe hier aber befindet sich nun auch in meinem Schutze, und ich ertheile ihm erst ganz das volle Recht, euch mit allerlei Fragen zu plagen, und ich werde nicht von seiner Seite weichen; denn in seinem Gehirne und Gemüthe steckt mehr der kerngesunden Weisheit als in euch Allen und in eurem ganzen Heiligthume. - Und nun, du mein liebster holdester Knabe, kannst du wieder reden, denn ich habe den Platz für dich gereinigt."

01] Sagte der Hochpriester: "Wenn jener Knabe ohne unser Wissen und ohne Einwilligung des Tempels also eigenmächtig im Ernste solche Dinge verrichtet, da liegt es ja klar am Tage, daß er vom Beelzebub, dem Obersten aller Teufel, besessen ist! Mit Gotteskraft geht das niemals außerhalb des Tempels! Welche sittliche Reinheit gehört dazu, um der göttlichen Kraft teilhaftig zu werden, und das kann man nirgends anderswo als allein nur im Allerheiligsten des Tempels nach der Lehre Mosis und aller Propheten!

02] Wer das weiß aus der Schrift, weiß auch, was es mit derlei Wundern außer (außerhalb) dem Tempel für eine Bewandtnis hat! Da ist es sogar eine unerläßliche Pflicht des Tempels, solche Kinder und Menschen von der Erde um jeden Preis zu vertilgen! Und sollte sich es infolge unserer späteren Nachforschungen bewähren, was du von dem Knaben aussagtest, so wird auch er als ein Verbündeter des Beelzebub von der Erde vertilgt werden!"

03] Sagte der Richter: "Das war bei euch wohl ehedem die von euch selbst kreierte (gemachte) Sitte - aber seit wir Römer als eure Herren und Gebieter dastehen, wird so etwas kaum mehr geschehen; denn das Schwert der Gerechtigkeit ist nun durchaus und für alle Fälle ganz in unserer Hand, und wer es immer eigenmächtig ohne unser Wissen und Wollen erhebt, wird ohne allen Unterschied des Standes als ein Meuterer und Raubmörder behandelt werden!

04] Ich aber habe ehedem von eben diesem Knaben, wie auch von dir selbst vernommen, daß ihr in euerm Tempelwahn sogar einen Hohenpriester ermordet habt, im Tempel sogar, weil er ein höheres Gesicht gehabt zu haben vorgab. Er hatte dadurch sicher euern mächtigen Neid erweckt, und das genügte, um euch zu bestimmen, ihn aus dieser Welt zu schaffen. Das geschah vor zwölf Jahren, also unter unserer Herrschaft!

05] Dieser Fall wird näher untersucht, und wer weiß, ob ihr nicht eher das Schwert der römischen Gerechtigkeit zu verkosten bekommen werdet - denn jener Wunderknabe eure Tempelrache! Ich sage euch Templern hier kraft meiner Amtsgewalt, daß ich jeden, der es nur von fernehin wagen würde, jenem Knaben irgend ein Leid zu tun, mit dem Schwerte bestrafen werde! - Eines mehreren bedarf es nicht!"

06] Sprach der Hochpriester: "Wir aber haben ein Wort vom Kaiser, das uns die Tempeljustiz sichert, und daß sie von keinem weltlichen Richter anzutasten ist!"

07] Sagte der Richter: "Wie weit sich diese erstreckt, weiß ich genau! Ihr könnt wohl eine weise Disziplin üben, aber über diese hinaus bis zum ius gladii (Schwertrecht, Hinrichtungsrecht) ist noch eine sehr große und sehr weite Kluft! Und wehe dem von euch, der sie überschreitet!"

08] Sagte der Hochpriester: "Was ist mit der Macht eines Herodes, der zugleich Vierfürst in Galiläa ist - besitzt er nicht auch das ius gladii?"

09] Sagte der Richter: "Herodes samt den übrigen Fürsten in den Landen der Juden sind pure Lebensfürsten, und ihr ius gladii ist allein auf ihre Diener, Knechte und Sklaven beschränkt. Gehen sie mit diesen grausam um - wozu sie wohl ein erkauftes Recht von zehn zu zehn Jahren haben -, so werden sie bald ohne Diener sein, da von uns niemand gezwungen wird, bei ihnen Dienste zu nehmen, und sie können daher ihres eigenen Heils willen keinen besonderen Gebrauch machen von ihrem teuer erkauften Rechte, und das um so weniger, da ein jeder ihrer Diener - bis auf etliche Sklaven - aus ihrem Dienste treten kann, wann er will, und sich im Augenblicke des Austritts nicht mehr unter der Jurisdiktion (Rechtsprechung) eines solchen Fürsten befindet, sondern unter der unsrigen.

10] Dann haben sie das Recht, die Steuern, die ihnen zukommen, zu erheben und nötigenfalls mit Gewalt einzuheben (einzutreiben), aber ohne ius gladii! Die Exekutionen (Vollstreckungen) haben sie bei uns zu nehmen und dafür zu zahlen.

11] Das sind deines Herodes' Rechte, wie die jedes anderen Lehensfürsten; weiter hinaus ist alles ein schärfst strafbares Verbrechen und wird schon beim ersten Vergehen mit dem Verlust des Lehensrechtes geahndet.

12] So du etwa glaubst, mit der Macht des Herodes auf den Wunderknaben zu fahnden, da bist du in einer großen Irre, und Herodes wird sich davor wohlweislich zu hüten verstehen, über sein Recht hinauszutreten!

13] Dieser Knabe befindet sich nun aber auch in meinem Schutze, und ich erteile ihm nun erst das volle Recht, euch mit allerlei Fragen zu plagen, und ich werde nicht von seiner Seite weichen, denn in seinem Gehirne und Gemüte steckt mehr der kerngesundesten Weisheit als in euch allen und in eurem ganzen Heiligtum. - Und nun, du mein liebster, holdester Knabe, kannst du wieder reden, denn ich habe den Platz für dich gereinigt!"

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