Jakob Lorber: 'Die geistige Sonne' (Band 2)


Kapitelinhalt 84. Kapitel: Hinweise zu sozialen Fragen.

(Am 6. Oktober 1843 von 4 3/4 - 6 Uhr Abends.)

Originaltext 1. Auflage 1870 durch Project True-blue Jakob Lorber

Text nach 6. Auflage 1976 Lorber-Verlag

01] Es läßt sich nun fragen: Da der Herr nie ein Eigenthumsrecht eingeführt, und daher auch unmöglich je ein Gebot gegeben hatte, durch welches man ganz besonders ein zusammengewuchertes Vermögen so vieler geiziger Wucherer respectiren solle, und das gegenüber einer Unzahl von den allerärmsten Menschen, ob man denn wohl stehlen dürfte, dasjenige nämlich, was sich solche Wucherer dem göttlichen Gesetze zuwider zusammengescharrt haben? Denn man nimmt doch einem Diebe nach den irdischen Gesetzen, sobald man ihn nur ertappt, seine gestohlenen Sachen weg; sollte man denn nicht um so mehr das Recht haben, den allerbarsten Dieben und Räubern dem göttlichen Gesetze gegenüber ihre zusammengeraubten Reichthümer wegzunehmen und sie unter die Dürftigen zu vertheilen?

02] Nach dem Verstandesschlusse könnte man dieser Anforderung von vornherein gerade nichts einwenden; aber der rechte Mensch hat noch höhere Kräfte, als seinen Verstand in sich. Was werden aber diese zu dieser Verstandesbilligung sagen?

03] Fragen wir unsere Nächstenliebe und unsere Gottesliebe; was spricht sie in ihrem inwendigsten, ewig lebendigsten Geiste aus Gott? Sie spricht nichts Anderes, als was der Herr Selbst gesprochen hat, nämlich: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt!" - Und wer sein äußeres Leben liebt, der wird das innere verlieren; wer aber sein äußeres Leben flieht und gering achtet, der wird das innere behalten. - Das spricht alsdann der innere Geist.

04] Wir sehen nirgends eine Anforderung, daß wir uns über die Güter der Reichen der Welt hermachen sollten. Der Herr Selbst spricht: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist." - Also befiehlt Er auch nicht dem reichen Jünglinge, seine Güter zu verkaufen, sondern ertheilt ihm nur den freundschaftlichen Rath nebst der Verheißung des ewigen Lebens.

05] Da wir sonach aber nirgends auf ein Gebot vom Herrn aus stoßen, durch welches Er ausdrücklich befohlen hätte, sich irgend des Reichthumes der Wucherer zu bemächtigen, so liegt es auch sicher klar am Tage, daß ein wahrhaftiger Christmensch nicht das Recht hat, sich über die Güter der Reichen herzumachen. Selbst Derjenige, der in der größten Noth ist, hat nicht vom Herrn aus ein irgend nachzuweisendes Recht, sich im größten Nothfalle der Güter selbst eines barsten Diebes zu bemächtigen; wohl aber hat bei einem großen Nothzustande ein ganzes Volk das Recht dazu.

06] Warum denn? Weil dann der Herr Selbst im Volke waltend auftritt, und bewirkt dadurch für die nimmersatten Wucherer ein gerechtes Gericht. - Nur soll sich da Niemand erlauben, außer im höchsten Nothfalle, die Wucherer und die reichen Hartherzigen zu ermorden, sondern ihnen nur so viel von ihren höchst überflüssigen Schätzen wegzunehmen, was das Volk zu seiner Unterstützung nöthig bedarf, um sich wieder auf die Füße des friedlichen Erwerbes stellen zu können.

07] Dem reichen Wucherer aber solle noch immer so viel gelassen werden, damit er auf der Welt keine Noth leide; denn das ist ja sein einziger Lohn für seine Arbeit. Der Herr aber will Niemanden strafen, sondern Jedermann nur belohnen nach der Art seiner Thätigkeit.

08] Da der Reiche aber und der Wucherer nach diesem Erdleben nichts mehr zu erwarten hat, da ist es ja recht und billig, daß eben ein solcher Reicher und Wucherer für sein Talent dort seinen Lohn findet, wo er gearbeitet hat.

09] Zudem will der Herr auch keinen Menschen auf dieser Welt völlig richten, damit da für einen Jeden die Möglichkeit noch vorhanden bleibe, sich freiwillig von der Welt abzuwenden und zum Herrn zurückzukehren. - Würde nun solch' einem reichen Wucherer Alles weggenommen werden, so erscheint er schon als völlig gerichtet; denn Verzweiflung wird sich seiner bemächtigen und eine endlose Zornwuth, in der er unmöglich je den Weg des Heils betreten kann. - Ist ihm aber noch ein genügendes Vermögen gelassen worden, so ist er für's Erste keiner irdischen Noth ausgesetzt, und erscheint nicht als völlig unbelohnt für sein Ersparungstalent; - für's Zweite aber kann er in diesem Zustande als nicht völlig gerichtet ja auch noch den Rath befolgen, den der Herr dem reichen Jünglinge gegeben hat, und kann dadurch zum ewigen Leben gelangen.

10] Am wenigsten aber sollen bei solchen äußersten Unternehmungen von Seite eines tiefverarmten Volkes blutige Grausamkeiten ausgeübt werden; denn sobald Solches geschieht, da wirkt nicht mehr der Herr mit dem Volke, und das Volk wird seine That nicht gesegnet sehen. - Denn wenn es heute siegen wird, so wird es morgen wieder geschlagen, und wird da ein Blut wider das andere fließen! Nie soll der Mensch vergessen, daß alle Menschen seine Brüder sind. Was er unternimmt, das soll er stets mit einem liebeerfüllten Herzen unternehmen; Niemanden soll er je etwas Böses thun wollen, sondern allzeit nur etwas Gutes, besonders im geistigen Theile zum ewigen Leben Wirkendes.

11] Ist so sein Sinn beschaffen, dann wird der Herr seine Handlung segnen, im Gegentheile aber verfluchen! - Denn so der Herr Selbst Niemanden ein ewig tödtlicher Richter sein will, dem doch alle Gewalt im Himmel und auf Erden eigen ist, und Niemanden zu fragen hat, was Er thun oder nicht thun soll, um so weniger soll ein Mensch auf der Erde etwas nach seinem argen Willen thun.

12] Wehe aber dem Volke, welches ohne die äußerste Nothwendigkeit sich gegen die Reichen und Mächtigen erhebt! Das wird für seine That allerbitterst gezüchtiget werden; denn die Armuth ist des Herrn. Wer den Herrn liebt, der liebt auch die Armuth; der Reichthum und das Wohlleben aber ist der Welt und des Satans! Wer nach diesem, was der Welt ist, trachtet und es liebt, der hat sich auch vom Scheitel bis zur Zehe dem Satan einverleibt!

13] So lange also irgend ein Volk sich des Tages nur einmal halbwegs sättigen und noch das Leben erhalten kann, so lange auch soll es sich nicht erheben. Wenn aber die Reichen und Wucherer beinahe Alles an sich gerissen haben, so daß Tausenden von armen Menschen der augenscheinlichste Hungertod droht, dann ist es Zeit, sich zu erheben und die überaus überflüssigen Güter der Reichen unter einander zu theilen; denn dann will es der Herr, daß die Reichen bis zu einem großen Theile für ihre schändliche Eigenliebe und Habsucht sollen gezüchtiget werden.

14] Zum Schlusse der Abhandlung dieses Gebotes dürfte vielleicht noch Jemand fragen, ob die Zinsnahme für geliehene Capitalien nicht gewisserart auch wider das siebente Gebot ist? - Da sage ich: Wenn in einem Staate der Zinsfuß gesetzlich bestimmt ist, so ist es auch erlaubt, nach diesem Zinsfuße von den Reichen die Interessen zu nehmen; hat aber Jemand einem Bedürftigen ein erforderliches Capital geliehen, so soll er dafür keine Zinsen verlangen.

15] Hat sich dieser Nothdürftige mit diesem Capitale in so weit beholfen, daß er sich nun in seiner Gewerbshandthierung bürgerlich wohlbefindet, so soll er darauf bedacht sein, das ausgeliehene Capital seinem Freunde wieder zurückzuerstatten; will er aus Dankbarkeit die gesetzlichen Zinsen zahlen, so soll sie der Ausleiher nicht annehmen, wohl aber dem Rückzahler erinnern, solche an seine ärmeren Brüder zu verabfolgen nach seiner Kraft.

16] Ganz Armen aber soll Niemand ein Capital leihen, sondern was er ihnen giebt, das soll er ihnen ganz geben. - Das ist in dieser Hinsicht der Wille des Herrn; wer ihn befolgt, der wird des Herrn Liebe haben. - Da wir somit Alles, was dieses Gebot betrifft, berührt haben, so können wir uns sogleich in den achten Saal begeben, allda wir ein Gebot werden kennen lernen, das diesem siebenten in vieler Hinsicht gleichen wird.

01] Es läßt sich nun fragen, da der Herr nie ein Eigentumsrecht eingeführt und daher auch unmöglich je ein Gebot gegeben hat, durch welches man besonders ein erwuchertes Vermögen so vieler geiziger Wucherer respektieren soll, und das gegenüber einer Unzahl der allerärmsten Menschen, - ob man dann wohl stehlen dürfte, das nämlich, was sich solche »Wucherer«, dem göttlichen Gesetze zuwider, zusammengescharrt haben? Denn man nimmt doch einem Diebe nach den irdischen Gesetzen, sobald man ihn ertappt, seine gestohlenen Sachen weg. Sollte man denn nicht umso mehr das Recht haben, den allerbarsten Dieben und Räubern gegenüber dem göttlichen Gesetze ihre zusammengeraubten Reichtümer wegzunehmen und sie unter die Bedürftigen zu verteilen?

02] Nach dem Verstandesschlusse könnte man gegen diese Forderung gerade nichts einwenden; aber der rechte Mensch hat noch höhere Kräfte in sich als seinen Verstand. Was werden aber diese zu dieser Verstandesbilligung sagen?

03] Fragen wir unsere Nächstenliebe und unsere Gottesliebe. Was spricht sie in ihrem inwendigsten, ewig lebendigen Geiste aus Gott? Sie spricht nichts anderes, als was der Herr Selbst gesprochen hat, nämlich: »Mein Reich ist nicht von dieser Welt - Und wer sein äußeres Leben liebt, der wird das innere verlieren; wer aber sein äußeres Leben flieht und gering achtet, der wird das innere behalten.« - Das spricht alsdann der innere Geist.

04] Wir sehen nirgends eine Aufforderung, daß wir uns über die Güter der Reichen hermachen sollen. Der Herr Selbst spricht: »Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist.« So befiehlt Er auch nicht dem reichen Jünglinge, seine Güter zu verkaufen, sondern erteilt ihm nur den freundschaftlichen Rat nebst der Verheißung des ewigen Lebens.

05] Da wir sonach nirgends auf ein Gebot vom Herrn stoßen, durch welches Er ausdrücklich befohlen hätte, sich irgendwie des Reichtums der Wucherer zu bemächtigen, so liegt es auch sicher klar am Tage, daß ein wahrhaftiger Christenmensch nicht das Recht hat, sich über die Güter der Reichen herzumachen. - Selbst derjenige, der in der größten Not ist, hat vom Herrn aus kein irgend nachzuweisendes Recht, sich der Güter selbst eines barsten Diebes zu bemächtigen, wohl aber hat bei einem großen Notzustande ein ganzes Volk das Recht dazu.

06] Warum denn? Weil dann der Herr Selbst im Volke waltend auftritt und bewirkt dadurch für die nimmersatten Wucherer ein gerechtes Gericht. - Nur sollte sich da niemand, außer im höchsten Notfalle, erlauben, die Wucherer und die reichen Hartherzigen zu ermorden, sondern ihnen nur so viel von ihren höchst überflüssigen Schätzen wegzunehmen, als das Volk zu seiner Unterstützung nötigst bedarf, um sich wieder auf die Füße des friedlichen Erwerbes stellen zu können.

07] Dem reichen Wucherer aber solle noch immer so viel gelassen werden, daß er auf der Welt keine Not leide; denn das ist ja sein einziger Lohn für seine Arbeit. Der Herr aber will niemanden strafen, sondern jedermann nur belohnen nach der Art seiner Tätigkeit.

08] Da der Reiche und Wucherer aber nach diesem Erdenleben nichts mehr zu erwarten hat, da ist es ja recht und billig, daß er für sein Talent dort seinen Lohn findet, wo er gearbeitet hat.


09] Zudem will der Herr auch keinen Menschen auf dieser Welt völlig richten, damit da für einen jeden die Möglichkeit noch vorhanden bleibe, sich freiwillig von der Welt abzuwenden und zum Herrn zurückzukehren. Würde nun solch einem reichen Wucherer alles weggenommen werden, so erscheint er schon als völlig gerichtet; denn Verzweiflung wird sich seiner bemächtigen und eine endlose Zornwut, in der er unmöglich je den Weg des Heils betreten kann. Ist ihm aber noch ein genügendes Vermögen gelassen worden, so ist er fürs erste keiner irdischen Not ausgesetzt und erscheint auch nicht als völlig unbelohnt für sein Spartalent; fürs zweite aber kann er in diesem Zustande als nicht völlig gerichtet ja auch noch den Rat befolgen, den der Herr dem reichen Jünglinge gegeben hat, und kann dadurch zum ewigen Leben gelangen.

10] Am wenigsten aber sollen bei solchen äußersten Unternehmungen von seiten eines tiefverarmten Volkes blutige Grausamkeiten ausgeübt werden; denn sobald solches geschieht, da wirkt nicht mehr der Herr mit dem Volke und das Volk wird seine Tat nicht gesegnet sehen! Denn wenn es heute siegen wird, so wird es morgen wieder geschlagen, und da wird ein Blut wider das andere fließen! Nie soll der Mensch vergessen, daß alle Menschen seine Brüder sind. Was er unternimmt, das soll er stets mit einem liebeerfüllten Herzen unternehmen; niemandem soll er je etwas Böses tun wollen, sondern allezeit nur etwas Gutes, besonders im geistigen Teile zum ewigen Leben Wirkendes.

11] Ist so sein Sinn beschaffen, dann wird der Herr seine Handlung segnen, im Gegenteile aber verfluchen! Denn so der Herr Selbst niemandem ein ewig tödlicher Richter sein will, dem doch alle Gewalt im Himmel und auf Erden eigen ist, und Er niemanden zu fragen hat, was Er tun oder nicht tun oall, um so weniger soll ein Mensch auf der Erde etwas nach seinem argen Willen tun.

12] Wehe aber dem Vollke, welches ohne die äußerste Notwendigkeit sich gegen die Reichen und Mächtigen erhebt! Das wird für seine Tat bitterst gezüchtigt werden; denn die Armut ist des Herrn. Wer den Herrn liebt, der liebt auch die Armut; der Reichtum und das Wohlleben aber ist der Welt und des Satans! Wer nach diesem trachtet, was der Welt ist, und es liebt, der hat sich vom Scheitel bis zur Zehe dem Satan einverleibt!

13] Solange also irgendein Volk sich des Tages nur einmal halbwegs sättigen und noch das Leben erhalten kann, so lange auch soll es sich nicht erheben. Wenn aber die Reichen und Wucherer beinahe alles an sich gerissen haben, so daß Tausenden von armen Menschen augenscheinlichst der Hungertod droht, dann ist es Zeit, sich zu erheben und die überflüssigen Güter der Reichen untereinander zu teilen; denn dann will es der Herr, daß die Reichen bis zu einem großen Teile für ihre schändliche Eigenliebe und Habsucht gezüchtigt werden sollen.

14] Zum Schlusse der Abhandlung über dieses Gebot dürfte vielleicht noch jemand fragen, ob die Zinsnahme für geliehene Kapitalien nicht gewisserart auch wider das siebente Gebot ist. Da sage ich: Wenn in einem Staate der Zinsfuß gesetzlich bestimmt ist, so ist es auch erlaubt, nach diesem Zinsfuße von den Reichen die Interessen zu nehmen; hat aber jemand einem Bedürftigen ein erforderliches Kapital geliehen, so soll er dafür keine Zinsen verlangen.

15] Hat sich dieser Notdürftige mit diesem Kapital insoweit geholfen, daß er sich nun in seiner Gewerbshantierung bürgerlich wohl befindet, so soll er darauf bedacht sein, das geliehene Kapital seinem Freunde wieder zurückzuerstatten. Will er aus Dankbarkeit die gesetzlichen Zinsen zahlen, so soll sie der Ausleiher nicht annehmen, wohl aber den Rückzahler erinnern, solche an seine ärmeren Brüder zu verabfolgen nach seiner Kraft.

16] Ganz Armen aber soll niemand ein Kapital leihen, sondern was einer ihnen gibt, das soll er ihnen ganz geben. Das ist in dieser Hinsicht der Wille des Herrn. Wer ihn befolgt, der wird des Herrn Liebe haben. - Da wir somit alles berührt haben, was dieses Gebot betrifft, so können wir uns sogleich in den achten Saal begeben, allda wir ein Gebot kennen lernen werden, das diesem siebenten in vieler Hinsicht gleichen wird. -

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