Jakob Lorber: 'Die Haushaltung Gottes', Band 3


Kapitelinhalt 200. Kapitel: Die 'Arbeit' des neuen Königs. Unmenschliche Behandlung der armen Fremdlinge in Hanoch. (10.01.1844)

01] Das Volk in Hanoch aber bekam den neuen König gar nicht zu sehen; denn er ward alsbald in seiner Burg unter göttlicher Verehrung eingesperrt und hatte da nichts zu tun, als die besten Sachen zu fressen, zu huren und höchstens dann und wann einem Fremden die Todesstrafe zu erlassen, - was er freilich bei einem Einheimischen nie zu tun bekam. Denn diese wußten zumeist, was es mit dem Könige für eine Bewandtnis hatte.

02] Wie geschah aber die Erlassung der Todesstrafe?

03] Der Fremde, der sich schon dadurch der Todesstrafe nach den neuen Gesetzen würdig gemacht hatte, so er sich der Stadt Hanoch auf tausend Schritte ohne Geld genähert hatte, ward sogleich von den Häschern aufgegriffen und vor das gestrenge Forum der Priester gebracht, in deren Brust auch nicht ein Atom groß Liebe zu finden war.

04] Diese fragten ihn um den Grund, warum er sich ohne Geld habe unterstanden, der heiligen Stadt Gottes und aller Götter zu nahen.

05] Wenn der unglückliche Inquisit etwa ganz aufrichtig bekannte, daß er ein sehr Armer sei und darum in diese große Stadt ginge, um etwa darinnen eine Unterstützung zu finden, da erklärten ihm die Priester, daß er sich dadurch der Todesstrafe würdig gemacht habe; doch hänge es von dem göttlichen Herrscher dieser Stadt, wie der ganzen Welt ab, ob er ihm das Leben schenken wolle oder nicht.

06] Darauf ward er durch einen unterirdischen Gang von zwei Häschern und zwei Unterpriestern zum Könige geführt. Vor dem Throne des Königs angelangt, mußte er sich aufs Angesicht niederlegen und kein Wort reden.

07] Der König aber wußte dann schon maschinenmäßig, was er zu tun hatte bei solchen Anlässen. Er mußte sich nämlich nach einer Weile vom Throne erheben, mußte dann die Armut dreimal verfluchen und dann den stummen Gnadefleher dreimal mit dem linken Fuße recht derb auf den Kopf treten, so daß dem Gnadesucher nicht selten das Blut aus dem Munde und aus der Nase hervorkam. Und dieser Akt war die glückliche Befreiung von der Todesstrafe.

08] Der also Begnadigte wurde dann denselben Weg wieder vor das Forum der Priester mit blutigem Angesichte gebracht. Die Priester lobten dann natürlich nur pro forma - die große Güte des allmächtigen Beherrschers der ganzen Welt und sagten dann zum Begnadigten:

09] »Da du allerelendestes Lasttier von dem großen allmächtigen Beherrscher dieser Stadt wie der ganzen Welt solche übergroße Gnade empfingst, so ist es auch nun deine allergewissenhafteste Pflicht, in dieser heiligen Stadt aus Dankbarkeit drei volle Jahre als wahres Zug- und Lasttier zu dienen! Du wirst daher auf drei Jahre verkauft an irgendeinen Kauflustigen, und der Erlös für dich sei ein kleines Dankopfer von Seite deiner übergroßen Niederträchtigkeit für die endlose Gnade, welche dir vom Könige zuteil ward!«

10] Nach diesem tröstlichen Vortrage wurden sogleich Boten ausgesandt, um kauflustige Großbürger zu holen. Wenn diese allzeit sicher kamen, da ward der Fremde sogleich an den Meistbietenden hintangegeben und mit der Instruktion versehen, wie er sich als Lasttier zu benehmen habe.

11] Die Instruktion bestand darin, daß so ein Lasttier bei Strafe blutiger Züchtigung nie ein Wort reden darf, weder mit seinesgleichen, noch mit seiner hohen Inhabung (Besitzer); dann darf es nie krank sein und noch weniger etwa gar klagen, so ihm irgend etwas fehlen sollte; ferner hat das Lasttier mit dem Futter zufrieden zu sein, das ihm gereicht wird, und bei der Arbeit unermüdet tätig zu sein; und wenn es von seiner Inhabung bei gewissen Anlässen noch so gezüchtigt wird, so darf es sich aber dennoch bei Todesstrafe nicht widersetzlich bezeigen und nie etwa gar weinen und klagen; dann darf es auch kein Gewand tragen, sondern muß allzeit nackt sein.

12] Nach dem Vortrage solcher sanften Instruktion ward der Fremde dann vom Käufer in Empfang genommen und sogleich in die Stallungen, in denen es nicht selten von Ratten und Mäusen wimmelte, unter die anderen Lasttiere eingereiht.

13] Das war gewöhnlich der Fall mit einem Armen, der sich der Stadt genähert hatte; nur ein Reicher durfte nach Aufweisung seines Schatzes sich in die Stadt begeben, mußte aber sehr auf seiner Hut sein, daß er nicht beraubt oder bestohlen wurde.

14] Kam aber etwa irgendeiner aus Neugier, um diese Stadt zu sehen, und hatte zu wenig Geld oder andere Schätze, so ward ihm alsbald alles abgenommen, und er ward als ein Spion entweder zu Tode geprügelt oder, falls er ein starker Mensch war, ohne Gnade und Pardon als Lasttier verkauft.

15] Ward ein armes Mädchen also attrappiert (erwischt), so ward es sogleich als Hure an den Meistbietenden verkauft und mußte da dann aus sich und mit sich machen lassen, was dem Käufer beliebte; weigerte es sich, so ward es mit scharfen Ruten dazu genötigt.

16] Also stand es in Hanoch und nicht viel besser in allen anderen Orten und Städten, die unter Hanoch standen!

17] Was weiter, - davon in der Folge!



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