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Kapitelinhalt 40. Kapitel: Verbot der Selbsterhöhung. Gebot der Reinlichkeit. Scheu vor Totem. Leichenbestattung. Totenkult. Eheschließung.

Originaltext 1. Auflage 1855 durch Project True-blue Jakob Lorber

Text, Verseinteilung und Überschriften nach 4. Auflage 1969 Lorber-Verlag

01] Worin besteht denn noch eine sogenannte politische Verfassung? Sehet, die besteht in nichts andern, als in dem, daß da Niemand zufolge seiner leiblichen Schönheit und Größe auf irgend eine Weise groß von sich reden darf.

02] Damit aber dieses wichtige Gebot allzeit beobachtet wird, so wird solches schon den Kindern also eingeprägt, daß sie sehr klein sind, und daß alle diese weltliche Größe vor dem großen Geiste als ein baares Nichts erscheint; demnach getraut sich auch kein Patriarch oder Aeltester, und also auch noch viel weniger ein anderes Familienglied irgend etwas Großes von sich zu denken.

03] Was aber da die Schönheit des Leibes betrifft, da sagen sie: Wir sind sammt und sämmtlich alle gleich schön als Ebenbild des großen Geistes; wer aber da sagen und glauben würde, er sei schön für sich, und habe darin einen Vorzug vor Jemand anderem, der möchte sich dadurch dem ewigen Urbilde alsogleich unähnlich gestalten, darum er dann häßlicher würde, denn das häßlichste Thier auf dem Erdkörper.

04] Zu diesem Gesetze thun freilich wohl auch die Geister der Verstorbenen so manchen Vortheil; denn wenn da irgend Jemand von einer Eitelkeit möchte befallen werden, so erblickte er gar bald vor sich irgend ein so recht scheußlich verzerrtes Gesicht grinzen. Wer da nun einmal also gestraft worden ist, der läßt sicher auch alsobald alle Eitelkeit sinken; denn solches wissen die Saturnusbewohner gar wohl, daß es mit den Geistern nie halbernstlich zu nehmen ist, sondern wann diese sich auf eine oder die andere Art äußern, so gilt das immer für den barsten Ernst. + Sehet, das ist ein politisches Gesetz, welches von Groß, Alt und Jung beobachtet wird;

05] und was da die Größe betrifft, so geht solches sogar für alle ewige Zeiten bleibend auf den Geist über, daß sie sich für möglichst klein halten. Aus diesem Grunde sind die Saturnusgeister auch durchgehends nicht gut reden mit den Geistern dieser Erde, bei denen wieder nichts als ihre vermeintliche Größe vorherrschend ist.

06] Was giebt es denn dann noch ferner für ein häusliches Gesetz? - Dieses besteht in der Anempfehlung und Festhaltung der Reinlichkeit, aus diesem Grunde ist es dann auch eine große Seltenheit, irgend einen schmutzigen Menschen, sei es am Leibe oder an dessen Bekleidung zu treffen.

07] Dessenungeachtet aber ist dort eine Hauptlehre, auf den Leib ja nichts zu halten, da er sterblich ist, wohl aber alles auf den Geist, der da unsterblich ist.

08] Aus dem Grunde scheut der Saturnusbewohner auch alles Todte, und will sogar zu seiner Wohnung keine todten Häuser, wie ihr wißt, sondern lebendige; und noch weniger darf etwas Todtes in einem Gott geweihten Tempel vorkommen.

09] Aber reinlich muß darum dennoch Alles gehalten werden, und vorzugsweise der Leib, darum er ist eine Wohnung des unsterblichen Geistes. - Das ist somit wieder eine politische Hausordnungsregel.

10] Was geschieht denn im Saturnus mit den verstorbenen Leibern der Menschen? - Die Leiber werden dort nicht begraben also wie bei euch, auch werden sie nicht verbrannt, wie es in manchen Ländern eurer Erde der Fall ist, sondern die Leiber werden auf einen Ort hingebracht, wo da gewöhnlich ein Pyramidenbaumwald sich vorfindet, allda werden sie mit dem Gesichte zur Erde gewendet auf den Boden gelegt, und mit Aesten desselben Baumes zugedeckt. Die Leichname der Weiber aber werden gewöhnlich knapp am Stamme des Baumes, bei den Füßen zusammengebunden, an einen Ast des Baumes gehängt, so zwar, daß der Kopf nahe den Boden berührt.

11] Ihr werdet euch hier denken, wenn solche große Leiber zu faulen und zu verwesen anfangen, so wird sich da auch nothwendiger Weise ein starker Uebelgeruch weit und breit verbreiten müssen. Allein, solches ist in diesem Planeten durchaus nicht der Fall, sondern gerade das Gegentheil; da eben diese Leiber ätherischer und leichter sind, denn eure auswendigen groben Schlangenleiber, so verflüchtigen sie sich auch in kurzer Zeit nach dem Hinscheiden, und dieses Verflüchtigen erzeuget in einer solchen Gegend den alleranmuthigsten Geruch.

12] Wenn solcher irgend die Nüstern eines Saturnusmenschen berührt, so fällt er voll Dankbarkeit gegen den großen Geist zur Erde nieder, und bittet den großm Geist, daß Er es zulassen möchte, daß der Geist desjenigen, dessen Leibesduft nun seine Nüstern berührt hatte, zu ihm kommen möchte und mit ihm ein gemeinsames Loblied dem großen Geiste für die Erlösung aus dem Kerker des Fleisches anstimmen; solches geschieht auch allzeit, besonders wenn es dem Bittenden darum ein ganz vollkommener Ernst ist.

13] Trauern dort die Menschen, wenn Jemand dem Leibe nach stirbt? - O nein, sondern wenn z. B. der Aelteste gestorben ist, so tritt sobald der Nachälteste als sein Nachfolger in seine Ordnung, fordert dann alle Familienglieder auf, daß sie auf die Erde sich niederlegen müssen, und für's Erste danken dem großen Geiste, daß Er dem Patriarchen solche große Gnade erwiesen, darum Er ihn berufen hatte in's ewige Leben.

14] Für's Zweite aber müssen sie den großen Geist bitten, daß Er es allergnädigst gestatten möchte, daß der Geist des Verstorbenen dem nun neuen Aeltesten sobald erscheinen möchte, und ihn führen in des Tempels Heiligtum, und allda ihn dann segnen zum erhabensten Amte des großen Geistes.

15] Solches geschieht dann auch allzeit sichtbar für die ganze Familie; der Geist kommt sobald in seiner Glorie, heißet mit vernehmlichen Worten den neuen Aeltesten ihm folgen in das Heiligtum des Tempels, die ganze andere Familie aber in das Volkstheil des Tempels.

16] Allda stellet der Geist vor dem Volke den neuen Aeltesen auf dem Predigeraltar, segnet ihn da, und zeiget es der ganzen Familie an: + „Daß es dem großen Geiste wohlgefällig ist, daß dieser übernommen hatte das heilige Amt; darum sie ihm auch zu folgen haben in Allem und wohlzubeachten jegliches seiner Worte."

17] Sodann empfiehlt er den Männern auf die gewöhnliche Art hinwegzuschaffen seinen verstorbenen Leib, segnet dann noch die ganze Familie, verheißt dann nach dem Willen des großen Geistes so lange ein Lehrer und Führer der ganzen Familie zu verbleiben, so lange es dem großen Geiste gefallen wird, den neu gestellten Patriarchen zu belassen der gesammten Familie zum leitenden Vorstande.

18] Darnach verschwindet der Geist, der neue Aelteste aber und die Familie fallen sobald zur Erde nieder, und danken dem großen Geiste dafür. Ist das Dankgebet vollendet, alsdann stehen Alle auf, gehen stillschweigend nach Hause, und nehmen alsogleich die Hinwegschaffung des Leichnams vor, und bringen ihn auf eine schon vorhin beschriebene Stelle.

19] Stirbt aber ein Weib, so wird zwar auch um die Erscheinung ihres Geistes gebeten; aber nach der Erscheinung wird blos daheim ein Dankgebet verrichtet, sodann wird sogleich ihr Leichnam genommen und an die vorbestimmte Stelle gebracht. Der Leichnam des Weibes aber verflüchtiget sich noch viel schneller, denn der des Mannes; so schnell zwar bei günstigen Verhältnissen, daß am zehnten Tage oft schon nicht mehr eine Spur zu finden ist, auch nicht einmal die eines Knochens,

20] welche schnelle Verwesung freilich wohl auch naturmäßiger Weise dadurch bewerkstelliget wird, weil dieser große Nadelwaldbaum mit seinen Millionen Spitzen den unter ihm befindlichen Leichnam sobald aller Electricität beraubt; wie aber diese aus irgend einem naturmäßigen Körper vollends entweicht, so vergeht auch der naturmäßige Körper also, als wäre er vom Feuer verzehrt worden.

21] Sehet, die Beobachtung dieser Regeln ist dann wieder ein solches politisches Gesetz, welches allzeit streng und genau zu beobachten ist.

22] Was haben wir denn noch für ein sehr beachtenswerthes Hausgesetz? - Das ist das Gesetz der ehelichen Verbindung eines Mannes mit einem Weibe.

23] Durch dieses Gesetz ist jeder Mann, wenn er das gerechte Alter von 30 bis 40 Jahren erlanget hat, streng verpflichtet, sich ein Weib nach seiner Wahl und nach seinem Wohlgefallen zu nehmen.

24] Solches darf er jedoch nicht selbst der Gewählten kund thun; sondern nur durch den Aeltesten. Dieser beruft dann die Aeltern der gewählten Braut, und giebt ihnen kund die Noth und den Willen des Bräutigams. Solche Kundgebung wird dann auch dankbarst als der Wille des großen Geistes angesehen; darum dann auch ein solcher Brautwerber nie also wie bei euch einen sogenannten, Mir aber über Alles verhaßten Korb bekommt.

25] Sodann erst nimmt der Aelteste den Bräutigam, führt ihn zu der Braut, und nimmt ihre rechte Hand und seine rechte, und giebt sie zusammen; dann müssen sie sich also halten und ihm, dem Aeltesten nämlich, folgen in den Tempel vor das Heiligtum, allda sie sich mit den Gesichtern auf den kegelförmig erhabenen Altar anzulehnen haben, während welcher Zeit der Aelteste sobald im Heiligtume betend den Geist beruft.

26] Wie dieser bei solcher Gelegenheit mit verhülltem Angesichte erscheint, beheißet der Aelteste das Brautpaar sich aufzurichten. Ist solches geschehen, so stellt der Aelteste ihnen die ehelichen Pflichten vor in einer guten Rede, welche ihrem Inhalte nach gewöhnlich in der Darstellung aller derjenigen Hausregeln besteht, die wir bis jetzt schon haben kennen gelernt, und noch einige werden kennen lernen.

27] Ist dann solches geschehen, so geht der Aelteste von seinem Predigeraltare herab, und macht eine Bewegung, als wollte er die Hände der zwei Brautleute von einander trennen, allein dafür ist schon eine alte Regel da, daß solches nur eine formelle Andeutung ist, daß sie sich durch nichts je aus der Welt sollen trennen lassen.

28] Nach dieser Ceremonie aber tritt der Aelteste zur Seite, der Geist enthüllt sein Angesicht, segnet dann das Brautpaar, und geht dann auf sie zu, und trennt ihre Hände auseinander. Solches aber bedeutet, daß nur der Tod, oder die Scheidung des Geistes vom Leibe, das Ehepaar gültig zu scheiden vermag.

29] Darauf verschwindet der Geist und die Ehe ist geschlossen.

30] Dem großen Geiste wird nun ein Dank dargebracht, und auch wieder gebeten, sie zu segnen mit einer Ihm wohlgefälligen Nachkommenschaft, und sie zu leiten nach Seinem allerheiligsten Willen. Ist solches auch geschehen, sodann stehen der Aelteste und die Vermählten wieder auf und begeben sich voll Ehrerbietigkeit nach Hause, woselbst dann gewöhnlich ein allgemeines Familienmahl unter Lobpreisung des großen Geistes gehalten wird.

31] Am nächsten Tage darauf wird es den Neuvermählten freigestellt, ob sie allda verbleiben wollen, oder ob sie sich irgendwo anders eine Wohnung aufsuchen und errichten wollen. Willigen sie ein, bei der allgemeinen Familie zu verbleiben, so wird ihnen sobald ein eigener Ast zur Bewohnung eingeräumt, und wird für sie sogleich angefertigt ein neues Wohnhaus und eine neue Küche und Vorrathskammer. Wollen sie sich aber manchmal zufolge des geringen Platzes trennen von der Familie, sodann werden sie mit allem Möglichen ausgestattet, und können dann auch mitnehmen ihre Aeltern und noch sonstigen sehr nahen Verwandten.

32] Wie sie's aber dann machen, wenn sie irgend eine andere Wohnung frei angetroffen haben, ist schon gesagt worden.

33] Sehet, das ist nun wieder eine politische Hausordnung. Für heute lassen wir es auch bei der bewendet sein; nächstens werden wir noch einige durchgehen, und uns sodann auf die geistige Religionsverfassung wenden.

01] Worin besteht denn eine weitere politische Verfassung? - Sie besteht in dem, daß niemand zufolge seiner leiblichen Schönheit und Größe oder sonst auf irgendeine Weise groß von sich reden darf.

02] Damit aber dieses wichtige Gebot allezeit beachtet wird, so wird schon den Kindern eingeprägt, daß sie sehr klein sind und daß alle weltliche Größe vor dem Großen Geiste als ein bloßes Nichts erscheint. Demnach getraut sich auch kein Patriarch oder Ältester und noch viel weniger ein anderes Familienmitglied irgend etwas Großes von sich zu denken.

03] Was aber die Schönheit des Leibes betrifft, da sagen sie: »Wir sind samt und sämtlich alle gleich schön als Ebenbilder des Großen Geistes. Wer da sagen und glauben würde, er sei schön für sich und habe darin einen Vorzug vor jemand anderem, der würde sich dadurch dem ewigen Urbilde sogleich unähnlich gestalten, da er dann häßlicher würde als das häßlichste Tier auf dem Erdkörper«.

04] Zu diesem Gesetz tun freilich wohl auch die Geister der Verstorbenen so manchen Vorschub. Denn wenn irgend jemand von einer Eitelkeit befallen werden möchte, erblickt er gar bald vor sich irgendein recht scheußlich verzerrtes, grinsendes Gesicht. Wer einmal so gestraft worden ist, läßt sicher auch alsbald alle Eitelkeit sinken; denn solches wissen die Saturnbewohner gar wohl, daß es mit den Geistern nie halbernstlich zu nehmen ist, sondern wenn diese sich auf eine oder die andere Art äußern, so gilt das immer für den reinsten Ernst. - Sehet, das ist ein politisches Gesetz, welches von Groß und Gering, Alt und Jung beachtet wird.

05] Und was die Größe betrifft, so geht solches sogar für alle ewigen Zeiten bleibend auf den Geist über, daß sie sich für möglichst klein halten. Aus diesem Grunde stehen die Saturngeister auch durchgehend nicht gut mit den Geistern dieser Erde, bei denen nichts als ihre vermeintliche Größe vorherrschend ist.

06] Es gibt dann ferner noch ein häusliches Gesetz. Es ist begründet in der Anempfehlung und Beibehaltung der Reinlichkeit; darum ist es eine große Seltenheit, irgendeinen, sei es am Leibe oder an dessen Bekleidung, schmutzigen Menschen zu treffen.

07] Dessenungeachtet ist dort eine Hauptlehre, auf den Leib ja nichts zu halten, da er sterblich ist - wohl aber alles auf den Geist, der unsterblich ist.

08] Aus dem Grunde scheut der Saturnbewohner auch alles Tote und will, wie ihr wißt, sogar zu seiner Wohnung keine toten Häuser, sondern lebendige. Und noch weniger darf etwas Totes in einem Gott geweihten Tempel vorkommen.

09] Aber reinlich muß darum dennoch alles gehalten werden, und vorzugsweise der Leib, da er eine Wohnung des unsterblichen Geistes ist. Das ist somit wieder eine Hausordnungsregel!

10] Was geschieht denn im Saturn mit den Leibern der verstorbenen Menschen? - Die Leiber werden dort nicht begraben wie bei euch, auch werden sie nicht verbrannt, wie es in manchen Ländern eurer Erde der Fall ist, sondern die Leiber werden an einen Ort hingebracht, wo sich ein Pyramidenbaumwald vorfindet. Allda werden sie, mit dem Gesicht zur Erde gewendet, auf den Boden gelegt und mit Ästen desselben Baumes zugedeckt. - Die Leichname der Weiber werden gewöhnlich knapp am Stamme des Baumes, bei den Füßen zusammengebunden, an einen Ast des Baumes gehängt, daß der Kopf beinahe den Boden berührt.

11] Ihr werdet euch hier denken, wenn solche großen Leiber zu faulen und zu verwesen anfangen, so wird sich da auch notwendigerweise ein starker Übelgeruch weitreichend verbreiten müssen. Allein solches ist auf diesem Planeten durchaus nicht der Fall, sondern gerade das Gegenteil. Da die Leiber der Saturnmenschen ätherischer und leichter sind als eure auswendigen, groben »Schlangen«Leiber, so verflüchten sie sich auch in kurzer Zeit nach dem Hinscheiden, und dieses Verflüchtigen erzeugt in einer solchen Gegend einen sehr angenehmen Geruch.

12] Wenn solcher irgend die Nüstern eines Saturnmenschen berührt, so fällt er voll Dankbarkeit gegen den Großen Geist zur Erde nieder und bittet Ihn, daß Er es zulassen möchte, daß der Geist desjenigen, dessen Leibesduft nun seine Nüstern berührt hat, zu ihm kommen und mit ihm ein gemeinsames Loblied dem Großen Geiste für die Erlösung aus dem Kerker des Fleisches anstimmen möchte. Solches geschieht auch allzeit, besonders wenn es dem Bittenden damit vollkommener Ernst ist.

13] Trauern dort die Menschen, wenn jemand dem Leibe nach stirbt? - O nein, sondern wenn z.B. der Älteste gestorben ist, so tritt sobald der Nachälteste als sein Nachfolger in seine Ordnung, fordert alle Familienmitglieder auf, daß sie sich auf die Erde niederlegen und dem Großen Geiste danken, daß Er dem Patriarchen solch große Gnade erwiesen und ihn ins ewige Leben berufen habe.

14] Dann müssen sie den Großen Geist bitten, daß Er es allergnädigst gestatten möchte, daß der Geist des Verstorbenen dem nun neuen Ältesten bald erscheinen und ihn führen möchte in des Tempels Heiligtum und ihn allda segne zum erhabensten Amte des Großen Geistes.

15] Solches geschieht dann auch allzeit sichtbar für die ganze Familie. Der Geist kommt in seiner Glorie und heißt mit vernehmlichen Worten den neuen Ältesten ihm in das Heiligtum des Tempels, die ganze andere Familie aber in den Volksteil des Tempels zu folgen.

16] Allda stellt der Geist vor dem Volke den neuen Ältesten auf den Predigeraltar, segnet ihn und zeigt der ganzen Familie an: »Daß es dem Großen Geiste wohlgefällig ist, daß diese das heilige Amt übernommen hat, darum sie ihm auch in allem zu folgen und jegliches seiner Worte wohl zu beachten haben.«

17] Sodann empfiehlt er den Männern, auf die gewöhnliche Art seinen verstorbenen Leib hinwegzuschaffen, segnet noch die ganze Familie und verheißt dann, nach dem Willen des Großen Geistes so lange ein Lehrer und Führer der ganzen Familie zu verbleiben, als es dem Großen Geiste gefalle, den neu gestellten Patriarchen der gesamten Familie zum leitenden Vorstand zu belassen.

18] Darnach verschwindet der Geist, der neue Älteste aber und die Familie fallen zur Erde nieder und danken dem Großen Geiste dafür. - Ist das Dankgebet vollendet, stehen alle auf, gehen stillschweigend nach Hause, nehmen sogleich die Hinwegschaffung des Leichnams vor und bringen ihn auf eine schon vorhin beschriebene Stelle.

19] Stirbt ein Weib, so wird zwar auch um die Erscheinung ihres Geistes gebeten. Aber nach der Erscheinung wird bloß daheim ein Dankgebet verrichtet. Dann wird ihr Leichnam genommen und an die vorbestimmte Stelle gebracht. Der Leichnam des Weibes verflüchtigt sich noch viel schneller als der des Mannes, bei günstigen Verhältnissen so schnell, daß am zehnten Tag oft schon nicht mehr eine Spur zu finden ist, auch nicht einmal die eines Knochens.

20] Diese schnelle Verwesung wird freilich naturmäßigerweise auch dadurch beschleunigt, daß der große Nadellaubbaum mit seinen Millionen Spitzen den unter ihm befindlichen Leichnam aller Elektrizität beraubt. Sobald aber diese aus irgendeinem naturmäßigen Körper völlig entweicht, vergeht auch der naturmäßige Körper so, als wäre er vom Feuer verzehrt worden.

21] Sehet, die Beachtung dieser Regeln ist auch wieder ein solches »wichtiges Hausgesetz«, welches allzeit streng und genau zu befolgen ist.

22] Was haben wir denn noch für ein sehr beachtenswertes Hausgesetz? - Das ist das Gesetz der ehelichen Verbindung eines Mannes mit einem Weibe.

23] Durch dieses Gesetz ist jeder Mann, wenn er das gerechte Alter von dreißig bis vierzig Jahren erlangt hat, streng verpflichtet, sich ein Weib nach seiner Wahl und nach seinem Wohlgefallen zu nehmen.

24] Das darf er jedoch nicht selbst der Gewählten kundtun; sondern nur durch den Ältesten. Dieser beruft dann die Eltern der gewählten Braut und gibt ihnen den Wunsch und Willen des Bräutigams kund. Solche Kundgebung wird dann auch dankbarst als Wille des Großen Geistes angesehen. Darum denn auch ein solcher Brautwerber nie, so wie bei euch, einen sogenannten »Korb« bekommt.

25] Sodann erst nimmt der Älteste den Bräutigam, führt ihn zu der Braut, nimmt ihre rechte Hand und seine Rechte und gibt sie zusammen. Dann müssen sie sich so halten und ihm, dem Ältesten, in den Tempel vor das Heiligtum folgen. Allda haben sie sich mit den Gesichtern auf den kegelförmig erhabenen Altar anzulehnen, während welcher Zeit der Älteste im Heiligtum betend den Geist (des Lichtes) beruft.

26] Sobald dieser bei solcher Gelegenheit mit verhülltern Angesicht erscheint, beheißt der Älteste das Brautpaar sich aufzurichten. Dann stellt der Älteste ihnen die ehelichen Pflichten in einer guten Rede vor, welche ihrem Inhalt nach gewöhnlich in der Darstellung aller derjenigen Hausregeln besteht, die wir bis jetzt schon kennengelernt haben und deren wir noch einige kennenlernen werden.

27] Ist solches geschehen, geht der Älteste von seinem Predigeraltare herab und macht eine Bewegung, als wollte er die Hände der zwei Brautleute von einander trennen. Allein dafür ist schon eine alte Regel da, daß solches nur eine formelle Andeutung ist, daß sie sich auf der Welt durch nichts je sollen trennen lassen.

28] Nach dieser Zeremonie tritt der Älteste zur Seite, der Geist (des Lichtes) enthüllt sein Angesicht, segnet das Brautpaar, geht auf sie zu und trennt ihre Hände auseinander. - Solches bedeutet, daß nur der Tod oder die Trennung des Geistes vom Leibe das Ehepaar gültig zu scheiden vermag.

29] Darauf verschwindet der Geist und die Ehe ist geschlossen.

30] Nun wird dem Großen Geiste ein Dank dargebracht. Und Er wird auch wieder gebeten, die Vermählten zu segnen mit einer Ihm wohlgefälligen Nachkommenschaft und sie nach seinem allerheiligsten Willen zu leiten. - Ist auch solches geschehen, dann stehen der Älteste und die Vermählten wieder auf und begeben sich voll Ehrerbietigkeit nach Hause, woselbst dann gewöhnlich ein allgemeines Familienmahl unter Lobpreisung des Großen Geistes gehalten wird.

31] Am nächsten Tage wird es den Neuvermählten freigestellt, ob sie da verbleiben oder sich irgendwo anders eine Wohnung aufsuchen und errichten wollen. - Willigen sie ein, bei der allgemeinen Familie zu verbleiben, so wird ihnen alsbald ein eigener Ast zur Bewohnung eingeräumt und wird für sie ein neues Wohnhaus, eine neue Küche und Vorratskammer angefertigt. Wollen sie sich aber manchmal zufolge des geringen Platzes von der Familie trennen, so werden sie mit allem möglichen ausgestattet und können dann auch ihre Eltern und noch sonstige sehr nahe Verwandte mitnehmen.

32] Wie sie`s aber dann machen, wenn sie irgendeine andere Wohnung frei angetroffen haben, ist schon gesagt. -

33] Das ist nun wieder eine Familien-Hausordnung! - Für heute lassen wir es dabei bewendet sein. Nächstens werden wir noch einige durchgehen und uns sodann zur geistigen Religionsverfassung wenden.

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