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USA erklärt Notstand wg. Schweinegrippe - folgen Europas Länder?

Die Lage nach Obamas Notstandserklärung am 25.10.09


Inhaltsübersicht:


Vielleicht haben Sie sich gefragt, warum die WHO am 11. Juni 2009, die höchste Pandemie-Warnstufe 6 ausgerufen hat, obwohl sich die Schweinegrippenepidemie im Vergleich zu anderen Grippeepidemien harmlos entwickelte. Grund dafür ist die mögliche Aufhebung von nationalen Grundrechten, womit der Weg für Zwangsimpfungen geebnet wird. Die Aushebelung von Rechten hat die USA nun seit dem 25.10.09 konkret beschritten.

'Notstands'-Deklaration wegen Schweinegrippe seit 25.10.09 durch US-Präsident Obama

Hand nach rechts Am 25.10.09 hat US-Präsident Obama den nationalen Notstand ausgerufen, weil die Schweinegrippe sich zu sehr ausgebreitet habe. Dies ermöglicht nun den Behörden, Zwangsimpfungen unter Militäreinsatz durchzuführen und andere Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen.

Bereits unter Bush jr. ist das ganze amerikanische Rechtsystem nach dem verlogenen Angriff auf den Irak und den nach dem dem kerzengraden Einsturz von World Trade I, II und VII folgenden Überfall auf Afghanistan stromlinienförmig auf ungestörte Aktionen der Regierung innerhalb des Landes umgestellt worden. Dem Homeland Security Act von 2002 folgten das Project Bioshield Act von 2004 und der Pandemic and All Hazards Preparedness Act von 2006. 

Die Regierung Obama hat schon im Frühsommer angekündigt, daß sie im Oktober alle Schulkinder gegen die Schweinegrippe impfen lassen wird. Die nun am 25.10.09 ausgerufene Notstandserklärung lassen diese Zwangsimpfung zu, nachdem zuvor von der WHO amtlich verlautbart worden war, daß eine Pandemie vorliege – wenn auch mit der banalsten Grippe, die man sich denken kann.

Quellen: Readers Edition 06.08.09; Kochministry Germany

Obamas Notstandserklärung wird wohl als Vorlage und Vorbild für die 'freie Welt' dienen und genutzt werden, um die WHO-Mordabsichten mittels der angebl. Schweinegrippegefahren unter allen Umständen durchzusetzen!!

Hand nach rechts Lt. Pressesekretär Robert Gibbs vom 'Weißen Haus' sollten die Töchter von US Präsident Obama (Friedensnobelpreis) wegen der Impfstoffrisiken NICHT gegen die Schweinegrippe geimpft werden (http://whitehouse.blogs.foxnews.com/2009/10/08/first-daughters-not-vaccinated-against-h1n1/) - obwohl das 'Centers for Disease Control' (CDC) Impfungen für Kinder von 6 Monaten bis 18 Jahren in Anlehnung an die WHO-Richtlinien empfiehlt.

Obama ist über die Inhaltsstoffe und ihre Nebenwirkungen sicherlich bestens informiert, besser als die eigene Bevölkerung und die Menschen in den Nationen.

Den US-Bürgern mutet Präsident Obama seit dem 25.10.09 Zwangsimpfungen gegen die Schweinegrippe durch Deklaration des nationalen Notstandes zu Dies ermöglicht nun den Behörden, Zwangsimpfungen unter Militäreinsatz durchzuführen und andere Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen. Die USA demonstrieren damit als Vorläufer für die 'freie Welt', dass und wie die WHO-Mordabsichten unter dem Vorwand der angebl. Schweinegrippegefahren unter allen Umständen durchgesetzt werden sollen!! - für die eigene Familie sind dem US-Präsidenten die Impfrisiken aber zu groß....

Vermutlich unter dem Druck der Pharmakonzerne bzw. auch der öffentlichen Empörung über solche politische Doppelbödigkeit wurden die Präsidententöchter dann lt. Mitteilung vom 28.10.09 (http://edition.cnn.com/2009/HEALTH/10/27/h1n1.vaccine/index.html) doch geimpft - fragt sich nur, ob mit jenem Spritzeninhalt, der dem Volk zugemutet wird...?

Was planen die Länder Europas hinsichtlich Schweinegrippe-Impfungen?

Deutschland

Die Rechtslage in Deutschland ist ebenso gestaltet, dass wie in den USA jederzeit Zwangsimpfungen angeordnet werden können:

Gemäß Infektionsschutzgesetz IfSG können verschiedene Grundrechte unter Umständen aufgehoben werden, so z.B. nach § 17:

(7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt.

Im § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe heißt es:

(6) Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinischschweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.

Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, daß bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben (…)  Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Quelle: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen § 20 (6)

In Deutschland soll es ab 19.10 die erste Impfwelle geben.
Es wird wohl wie in den USA mit allen Mitteln versucht, die gesamte Bevölkerung zu erreichen. Man wird in den nächsten Monaten die Bevölkerung glauben machen, dass die Impfung die einzig sichere Lösung für ein Problem ist, das noch gar nicht wirklich existiert.

Jedoch lässt sich aufgrund der begonnenen Massenimpfung dieses Problem ganz leicht herbeiführen, denn in den Impfstoffen für die Bevölkerung befinden sich z.B. Hochgiftige Impfbeistoffe (beschönigend-irreführend 'Hilfsstoffe' = Adjuvanzien benannt), wie Thiomersal (Quecksilber), Squalen, Aluminiumverbindungen; Nanopartikel aus diesen Beistoffen und möglicherweise schlimmstenfalls sogar Hand nach rechts ein RFID-Chip, der durch die Spritzenkanüle in den Körper eingespritzt werden soll.

Wenn erstmal viele, “unerklärliche” Krankheitsfälle auftreten, werden diese Symptome der vorhergesagten 2. Schweinegrippewelle zugesprochen, wird Panik geschürt, damit die Menschen geradezu nach einer 'Schutzimpfung' anstehen...

Schweden

: Primär soll das medizinische Personal geimpft werden, trotzdem wurden umgerechnet ca 100 mio Euro für Maßnahmen gegen die Schweinegrippe bereitgestellt. Laut Gesundheitsministerin sollen auch hier alle 9,2 mio Einwohner zwangsgeimpft werden. Quelle: Ärztezeitung
Aus Schweden liegen inzwischen die ersten Berichte über schwerwiegende Nebenwirkungen incl. Tod durch Pandemrix-Schweinegrippe-Impfstoff in Schweden ; http://info.kopp-verlag.de/news/von-der-grippe-zum-gerippe-erster-todesfall-und-200-erkrankungen-nach-schweinegrippeimpfung-in-schw.html; Schweden: Schon zwei Tote nach Schweinegrippeimpfung

Frankreich

Ein Kampfplan gegen die Schweinegrippe wurde vom Militär ausgearbeitet. Das Gesundheitspersonal hat dabei den Anweisungen des Militärs Folge zu leisten. Eine Zwangsimpfung wäre dann verbindlich für jeden Franzosen.
National gibt es einen Grippepandemieplan mit 6 Stufen. Derzeit ist Stufe 5A ausgerufen (Übertragung von Mensch zu Mensch im Ausland). Unter Umständen kann es passieren, daß die Stufe erhöht wird, weil vielen Urlauber zurück nach Frankreich kommen. Stufe 6 (Übertragung von Mensch zu Mensch in Frankreich) würde die Schließung öffentlicher Einrichtung und Verkehrsmittel bedeuten. Außerdem muß dann mit Einschränkungen im Flugverkehr und medizinischen Kontrollen an den Grenzen gerechnet werden. (siehe oben)

Griechenland

Die griechische Regierung will all ihre elf Millionen Einwohner zwangsimpfen lassen. Auch hier gibt es einen nationalen Aktionsplan, der schon verabschiedet wurde. Genauso soll das medizinische Personal zuerst geimpft werden. Quelle: Tagesspiegel

Schweiz

Die Schweizerische Armee rüstet auf. Um personell gegen die Schweinegrippe gerüstet zu sein, werden für den Armeesanitäterdienst zusätzliche Dienstpflichtige eingezogen. Insgesamt wurden 16 mio Dosen Impfstoff gekauft, welche für die ca 7,5 mio Einwohner vollkommen ausreichen. Quelle: Der Bund

Österreich

Eine Unterstützung durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Durchsetzung bestimmter Zwangsmaßnahmen ist möglich. Prinzipiell ist die Durchimpfung der gesamten Bevölkerung durchzuführen. Verwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffes ist im Rahmen des § 12 Arzneimittelgesetz möglich. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Österreich, Pandemieplan.

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Stand 25.10.09