Wer besitzt die Binde- und Lösegewalt = Schuldenvergebungsrecht?

Jesu Christi Mitteilungen durch Prophet Jakob Lorber (1800-64)


Kurzfassung der Aussagen in Lorbers Werken

Die kath. Kirche leitet ihre Macht, ihren Gläubigen Sünden vergeben oder vorbehalten zu können, von a Petrus ab, dem von Jesus Christus die 'Binde- und Lösegewalt' erteilt worden ist. Sie als Nachfolgerin des Petrus besäße daher ebenfalls diese Macht. (a Mt.16,19; 18,18)

Dazu wurde geoffenbart:


Originaltexte: Binde- und Lösegewalt = Schuldenvergebungsrecht?

zu 1) Jesus versprach Petrus: a »Ich will dir des b Himmelreichs Schlüssel geben! b Alles, was du auf Erden binden wirst, das soll auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das soll auch im Himmel gelöst sein!« (a jl.ev02.176,17c; Mt.16,19*; b Mt.18,18; Joh.20,23)

zu 2) Die kath. Kirche stützt ihre Macht über Menschen vor allem auf die angebliche Binde- und Lösegewalt, die Petrus und damit auch ihr als Nachfolgerin Petri verliehen worden sei. Der a »mächtigste Stützpunkt, worauf Rom fußt, ... ist der 18. Vers des 18. Kap. aus Matth. und gleichlautend und -bedeutend auch der 23. Vers im 20. Kap. aus Johannes.« (a jl.him2.182,02; Mt.18,18 u. Mt.20,23)

zu 3) Was aus Liebe - d.h. aus der inneren lebendigen Kirche eines einzelnen Menschen, - heraus bei sich oder anderen gebunden oder gelöst wird, ist im Himmel ebenfalls gültig. a »Was jemand aus dieser seiner eigenen, von Mir in seinem Herzen erbauten lebendigen Kirche b für sich lösen oder binden wird auf der Erde seines Naturlebens und des Lebens seiner Brüder, das ist schon auch im Himmel gelöst oder gebunden, weil diese allein wahre Kirche ja schon der eigentliche Himmel selbst ist. Oder noch deutlicher gesagt: Was immer jemand in und aus solcher seiner mächtigen Liebekirche verrichten wird, das wird auch im Himmel verrichtet sein für ewig.« (a jl.ev11.334,02d; b Mt.16,19)

zu 4) Aus dem Geiste der Liebe, d.h. aus dem Geiste Gottes heraus, können Menschen Schuldverhältnisse lösen oder beibehalten bzw. von Irrlehren freimachen und in neue Lehren einführen. a »Nehmt hin die höchste Kraft Meiner göttlichen Liebe! Was ihr löst auf Erden, das soll gelöst sein, und es bedarf da weiter keines Opfers und Hohenpriesters mehr; und was ihr bindet an euer Herz, und was ihr bindet in der Welt, das soll auch im Himmel gebunden sein! (a jl.erde.071,19)

Hier ist unter 'Lösen' und 'Binden' nicht einmal die Vergebung und Vorbehaltung einer Sünde zu verstehen, sondern das Lösen ist ein Freimachen und das Binden ein Annehmen. (jl.erde.071,20)

Wenn z.B. jemand mir etwas schuldet als ein Mensch einem Menschen, so kann der Mensch den Menschen von der Schuld frei machen. Oder so da wäre irgendein Heide, so kann ein Christ ihn, wenn er Christum bekennt, vollkommen frei machen und kann ihn alsogleich in die Gemeinde aufnehmen oder ihn binden im Herzen mit der Allkraft der göttlichen Liebe. Das zu tun hat jeder rechtgläubige Christ, der an Mich glaubt, Mich liebt und in Meinem Namen getauft ist, vollgewichtig das Recht, ohne darob sich an den Hohenpriester zu wenden, dem allein es früher zukam, fremde, heidnische Menschen in das Judentum aufzunehmen durch die Beschneidung. (jl.erde.071,21)

Solche Vollmacht geschah darum - wie schon oben gezeigt -, daß dem Menschen das Leben soviel als möglich erleichtert würde und er sich allenthalben sein Gewissen reinigen und ein wohlgemütliches Leben führen könnte.« (jl.erde.071,22)

zu 5) Gott vergibt jene Schulden, die sich die Betroffenen selbst vergeben, nicht jedoch jene, die ein Priester vergibt. Roms Machtanspruch, Schulden durch Priester vergeben zu können, wird durch die Bibel selbst widerlegt. a »Daß dieser Stützpunkt (Roms Macht durch Sündenvergebung) ein ganz fälschlicher ist, steht ja doch gar deutlich im ganzen 18. Kapitel des Matthäus und besonders vom 14. bis zum 35. Vers, und noch deutlicher im Vaterunser. Denn da heißt es doch: 'Vergib uns unsere Schuld, also wie wir unseren Schuldigern vergeben' - und steht nicht: 'Vergib uns unsere Schuld, wie uns dieselbe die Priester vergeben!'« (a jl.him2.182,03; Mt.18,14-35)

zu 6) Bevor man bei anderen etwas ändern will, sollte man bei sich anfangen: a »Wer da gut sehend ist, der kann wohl zu seinem Bruder sagen, so b er in dessen Auge einen Splitter erschaut: "Bruder, lasse es, daß ich dir den Splitter aus deinem Auge nehme!" Aber einer, der selbst nicht nur einen Splitter, sondern gar einen ganzen Balken von Sünden und Torheiten im eigenen Auge trägt, der sehe, wie er den Balken aus seinem Auge ziehen mag! Ist sein Auge rein, dann erst kann er auch seinem Bruder den Splitter aus dem Auge nehmen helfen.« (a jl.ev08.194,01; b Mt.07,03-05; Lk.06,41-42; jl.ev01.052,09; jl.ev04.165,01; jl.ev04.168,08; jl.ev06.222,19; jl.ev10.029,02-04*)

Bitten und beten helfen nicht, wenn man nicht bereit ist, sein Falsches und Böses ganz abzulegen: a »Wer da lehrt seine Mitmenschen, der lehre sie nicht nur weise und feingefügte Worte, wie das auch tun die Pharisäer und andere falsche Propheten, sondern vielmehr durch seine Taten und Werke, so wird er seine Mitmenschen zur wahren und lebendigen Befolgung bewegen! So er aber so und so lehrt, selbst aber seiner Lehre zuwiderhandelt, so gleicht er einem Wolfe in Schafspelzkleidern, der nur darum die kurzsichtigen und leichtgläubigen Schafe um sich vereinigt und ihnen weise Lehren gibt, um sie sich für seinen Rachen gefügig zu machen. (a jl.ev08.194,02)

Wird es solch einem Wolfe von einem Lehrer wohl etwas nützen, so er, heimlich sein Unrecht einsehend, zu Gott sagt: "Herr, vergib mir meine Sünden; denn ich habe an Deinen Schafen gesündigt oftmals!", bleibt aber dabei dennoch der alte Wolf? Oh, dieses Bitten und Beten wird ihm gar nichts nützen; denn er ist ja noch der alte Wolf! Er lege den Wolf ganz ab und werde ein Lamm, dann hat er sich selbst seine Sünden vergeben, und sie werden ihm dann im Himmel vergeben sein!« (jl.ev08.194,03)

zu 7) Eine Schuld kann nur der vergeben, gegen den sie begangen wurde. a »Was aber diejenigen Sünden betrifft, welche ein Mensch wider Gott und dann wider seinen eigenen Geist begeht, so kann diese Sünden ja doch niemand vergeben als derjenige nur, gegen dessen heilige Ordnung sie begangen wurden. Und die Sünde gegen den eigenen Geist kann doch auch sicher niemand anderer vergeben oder nachlassen, als eben der eigene Geist selbst, das heißt durch den vollernstlichen Willen, aus Liebe zum Herrn sich selbst zu verleugnen und solche Sünde fürder nimmer begehen zu wollen.« (a jl.gso1.084,20)

zu 8) Sünden gegen Gottes Geist kann kein Mensch, nur Gott vergeben: a »Was aber eine Sünde wider den göttlichen Geist betrifft, der an und für sich die auswirkende Liebe des Herrn ist, da wird es etwa doch klar sein, wenn jemand sich dem allerhöchst wirkenden Gnadenmittel eigenmächtig entgegenstellt, daß sich dann sehr bedeutungsvoll fragen läßt: durch welches Mittel solle der wohl rettbar sein, so er gegen das allerhöchste, über das keines mehr ist, allerfreventlichst ankämpft?« (a jl.gso1.084,21)

zu 9) Jesus wies darauf hin, daß Schuldverhältnisse nicht durch eine Beichte vor einem Priester, sondern durch gegenseitige barmherzige Vergebung aufgelöst werden, denn es heißt: a »"Vergib uns unsere Schuld, so wie wir vergeben unseren Schuldigern." Und es heißt nicht etwa: Vergib uns unsere Schuld nach dem Grade unserer Bußwerke, so wie wir gebeichtet, genug getan, dann kommuniziert haben, und wie uns der Beichtvater von unseren Sünden losgesprochen hat. Noch an einer andern Stelle wird dadurch von einer allgemeinen Sündenvergebung gesprochen, daß es heißt: b  "Seid barmherzig, so werdet ihr Barmherzigkeit erlangen." - Was wieder nicht heißt: Beichtet, so werden euch die Sünden erlassen.« (a jl.gso1.084,22; Mt.6,12; b Mt.5,7)

zu 10) Wer sich durch eine Beichte von Sündenschuld freisprechen läßt, wird getäuscht und summiert seine Schulden auf, weil nur direkt Beteiligte Schulden vergeben können: a »Wer daran (an der Beichte vor einem Priester) teilnimmt, der richtet sich selbst, so er meint, dadurch seiner Sünden ledig zu werden, wenn er sich freiwillig hat richten lassen. Eine solche Richteranstalt wird für ihn zu einer wahren Sündensparkasse; denn wie kann ein Dritter jemandem eine Schuld erlassen, die ein Zweiter an den Ersten schuldet? Der Erste kann wohl die Schuld dem Zweiten nachlassen, aber der Dritte in Ewigkeit nie. Ein Dritter aber kann, wenn ein Erster und Zweiter oder der Gläubiger und der Schuldner dumme Menschen sind, wohl einen Rechtsfreund machen und kann sie ausgleichen durch guten Rat und durch gute Tat; aber von Sündenvergeben kann da nie eine Rede sein, - außer der Gläubiger hätte ihn aus dem Grunde seines Herzens dazu bevollmächtigt.« (a jl.erde.071,23)

zu 11) Freiwillige Umkehr zu Gott und seiner Ordnung aus Liebe und ein Leben in tätiger Nächstenliebe sind Bestandteile der Sündenvergebung. a ;»Im Gleichnis vom verlorenen Sohne zeigt der Herr, welches das allergültigste Mittel ist, um zur Vergebung der Sünden zu gelangen, nämlich die wahre liebtätige, demütige und liebeerfüllte Umkehr zu Gott, dem allerbesten und allerliebevollsten Vater aller Menschen!« (a jl.gso1.084,23)


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