Worüber Ärzte, Pharmakonzerne, Politiker und Medien nicht informieren:
Noch Lebende unter Schmerzen töten, um anderes Leben zu verlängern?
Das würdelose, brutale und lukrative Geschäft mit der Organspende
von Dr. jur. Georg Meinecke, Nestor der deutschen Patienten-Anwälte
mit ergänzenden Anmerkungen und Links vom Herausgeber
"Die Quelle vieler Leiden ist die Unwissenheit. Wissen jedoch hilft, viele Leiden zu vermeiden! Der
Verhinderung von Leiden durch erlangtes Wissen dient diese Schrift."
Quelle: www.vitaswing.de/tod/sterben/organspende.htm
Organspendeausweis = Schlachtlizenz? Irreführung und Betrug, um legal an die Organe Sterbender zu gelangen
Inhaltsübersicht:
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Gesetzliche Hintergründe und Pläne
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Organe und Gewebe können nur von noch Lebenden verwendet werden!
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Sind 'Hirntote' wirklich tot, oder leben sie noch?
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Durch welche Lügen bzw. Faktenvorenthaltungen sollen Organspender gewonnen werden?
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Was geschieht bei und nach einer Auswaidung der noch lebenden Körper?
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Ist Zustimmung zur Organauswaidung von noch Lebenden Antrag auf Selbstmord bzw. Beihilfe zur Sterbehilfe oder gar Mord?
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Welche Probleme können für jene auftreten, die der Organentnahme zugestimmt haben?
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Welche Probleme sind bei Organempfängern zu erwarten?
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Gibt es Hinweise aus dem Jenseits zur Organentnahme, Sterbevorgang und tatsächlichem Todeseintritt?
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Geht es um Nächstenliebe oder Riesenprofite einer Medizinmafia?
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Welche Konsequenzen soll man ziehen?
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Links
Da der von Schulmedizinern angegebene Bedarf an Transplantationen von Organen das Angebot der Organspender bei weitem übersteigt, wird in unserem Land ständig für Organspenden geworben.
Nach monatelangem Tauziehen haben sich Fachpolitiker aller Fraktionen des Deutschen Bundestags am 25.05.12 auf eine gesetzl. Neuregelung der Organspende geeinigt. (aktueller Stand, offiz. Veröffentlichungen)
Künftig sollen alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende (einseitig zugunsten der Organspendemafia) informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden. Erstmalig soll dies schon in diesem Jahr geschehen, ein weiteres Mal in zwei Jahren. Nach der Aufforderung im Jahr 2017 alle fünf Jahre.
Die Organtransplantation setzt in Deutschland die Einwilligung verstorbener Patienten oder ihrer nächsten Angehörigen voraus, die dem mutmaßlichen Willen
des Verstorbenen entsprechen sollte.
Die sog. Erweiterte Zustimmungsregelung war am 1. Dezember 1997 durch das Transplantationsgesetz in Kraft getreten.
Die auf diese gesetzliche Grundlage gestützte Praxis deckte jedoch die immer größer
gewordene Kluft zwischen Bedarf und Angebot nicht. Denn die fehlende
Einwilligung durch die Spender gilt als mit Abstand häufigster Grund für das Unterlassen einer Organentnahme. Sind es doch nur ca. 6 % der Spender, die vor
ihrem Tod in die Organentnahme eingewilligt haben, während in ca. 94 % der
Fälle Angehörige einwilligen.
Der Bundestag beschloss daher mit den Stimmen
aller Parteien am 25.05.2012 die sog. Entscheidungslösung. Nun soll jeder Bürger – regelmäßig
befragt - einmal in seinem Leben entscheiden, ob er nach seinem 'Hirntod' (d.h. nicht nach seinem wirklichen Tod, sondern noch während des Sterbevorganges!!!) Organspender sein möchte oder nicht. (aktueller Stand)
Die Erklärung soll behördlicherseits registriert werden, z.B. auf der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkassen.
Man hofft auf diese Weise die Zahl der Spender wesentlich zu
erhöhen, die vor ihrem Tode in die Organentnahme einwilligen. So will/kann man auch die Zahl der
Angehörigen verringern, die sonst befragt werden müssten.
Für den, der noch keine Entscheidung getroffen hat – das sollen in Zukunft möglichst die
wenigsten sein - entscheiden nach seinem Tode weiterhin die Angehörigen. Indessen
dürften diesen mangels vorheriger Aussprache der Wille des Verstorbenen häufig
gar nicht bekannt sein. So erteilen evtl. Angehörige die Erlaubnis über die Organentnahme bei einem sterbenden Menschen, dessen Willen sie evtl. nicht kennen.
Analog zu Verträgen zu Lasten Dritter müssten derartige Einwilligungen eigentlich sittenwidrig und deshalb unwirksam sein.
Derartiges gibt es, um an verwertbare Organe von Sterbenden heranzukommen, also auch nur
im Transplantationsrecht.
Abgelehnt wurde vom Deutschen Bundestag die sog.
Widerspruchsregelung. Nach dieser dürfen Organe nach dem Tod des Patienten
entnommen werden – auch gegen den Willen der Angehörigen – wenn dieser nicht
vorher zu Lebzeiten ausdrücklich der Organentnahme widersprochen hat, d.h. dass der Widerspruch in
einem dafür vorgesehenen Widerspruchsregister festgehalten ist.
Die sog. Widerspruchsregelung gilt in den meisten europäischen Ländern, die sog.
'Erweiterte Zustimmungsregelung' dagegen nur in 6 Staaten in Europa.
So können auch deutschen Touristen, deren Widerspruch nicht in einem dafür vorgesehenen
Widerspruchsregister des jeweiligen Landes festgehalten ist, nach ihrem Tode
Organe jeder Art und in jedem Umfange zu Transplantationszwecken entnommen
werden, wenn sie z.B. im Urlaub in folgenden Ländern sterben: in Frankreich, Italien, Lettland,
Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn und Zypern. Denn in allen diesen Ländern gilt die sog.
Widerspruchslösung.
Welcher Tourist aber lässt seinen Widerspruch vor einer
Reise in das betreffende Land in dem dort gültigen Widerspruchsregister eintragen?
Nur in Belgien, Finnland und Norwegen haben jedenfalls die Angehörigen noch ein
Einspruchsrecht! In Bulgarien gibt es noch nicht einmal ein Widerspruchsrecht.
Es gilt dort stets die sog. „Notstandsregelung“. Entnommen werden kann, was
jeweils dringend benötigt wird! Bulgarien kann man also wohl nur als
eventueller Organspender-Aspirant besuchen.
Hat der Gesetzgeber in Deutschland angenommen, dass sich die Kluft zwischen Organspendern und Empfängern durch die neue Regelung verkleinern würde, so dürfte dies ein Irrtum sein. Denn so, wie die Dinge liegen – an
Organverpflanzungen wird extrem viel Geld verdient – wird mit der Zahl der Organspender auch die Transplantationsempfehlung der Ärzte als „Therapie“ der Wahl zunehmen.
Übersehen werden sollte dabei jedoch nicht: Gemäß einer Studie er Hamburger Universitätsklinik wird in Deutschland die Therapie der Herztransplantation in zwei Dritteln der Fälle vorschnell angeboten!
(„Herzloser Tod – Das Dilemma der Organspende“, S. 192 ff.) Laut dem Deutschen Bundesrat sollte jedoch jeder, der sich für eine Organspende entscheidet, darüber informiert sein, worüber er entscheidet. Allerdings werden die wichtigsten Entscheidungsinformationen - ob Hirntod identisch mit dem tatsächlichen Tod ist, und ob Hirntote evtl. Schmerzen empfinden - vorenthalten bzw. falsch darüber informiert.
Jeder, der sich zur Organspende bereit erklärt hat oder dessen Angehörige nach seinem Tode der Organentnahme zustimmen, jeder, der in einem Land stirbt, in dem die sog. Widerspruchsregelung gilt, ohne dass er seinen Widerspruch dort hat registrieren lassen, muss wissen: Organe sind zur Übertragung nur geeignet, wenn sie dem Körper eines noch nicht wirklich Verstorbenen, sondern als noch lebend-frische Organe von einem nur 'Hirntoten' entnommen werden!! Wirklich tot ist ein Mensch aber erst, wenn Atmung und Herz völlig ihre Tätigkeit eingestellt haben.. Organe von einem wirklich leblosen Körper, also einer Leiche, sind nicht mehr zur Transplantation geeignet!!
Erg.: Wer einer Organspende zustimmt, stimmt de facto seiner Tötung durch Ärzte, im Grunde seiner juristisch 'legitimierten' Ermordung zu! Erlaubnis erteilende Angehörige stimmen de facto der Sterbehilfe bzw. Mord durch Ärzte zu! Dazu mehr: Ist Sterbehilfe oder Suizid nach göttl. Ordnung erlaubt? Welche jenseitigen Konsequenzen hat dies?
Nachdem der südafrikanische Chirurg Christian Barnard im Dezember 1967 die erste Herztransplantation vorgenommen hatte und 1968 in den USA Chirurgen in 70 Fällen gefolgt waren, begann der US-Staatsanwalt deswegen, wegen vorsätzlicher Tötung gegen die Transplantationschirurgen zu ermitteln.
Als Reaktion darauf definierte eine Harvard-Ad-hoc-Kommission 1968 den Tod des Menschen willkürlich - d.h. Profitzwecken dienend - neu.
Sie erklärte ein (angeblich oder wirklich) irreversibles Koma bereits als 'Tod'. (mehr dazu und die beteiligten 'Wissenschaftler')
Damit hob die Harvard-Ad-hoc-Kommission die bisher seit Jahrtausenden geltende Erkenntnis und Erfahrung auf, wonach ein Mensch erst dann tot ist, wenn sein Herz und die Atmung irreversibel zum Stillstand gekommen waren, und Geist und Seele den Körper endgültig verlassen hatten. (mehr zum Sterbevorgang und definitiven Todeszeitpunkt)
Zuvor hatten 1959 zwei französische Ärzte (Molaret und Goulon) den Zustand des irreversiblen Komas erstmals beschrieben, bei dem das Gehirn durch Sauerstoffmangel irreversibel zerstört war. Diesen Zustand hatten sie als „coma dépassé“ (endgültiges Koma) beschrieben, jedoch keinesfalls als Tod.
Nochmals: Bis 1968 hat durch die Jahrtausende gegolten, dass ein Mensch erst dann verstorben, erst dann tot war, wenn sein gesamter Organismus – Herzatmung und
damit der gesamte Kreislauf – zum Stillstand gekommen war. Der Körper des Verstorbenen erkaltete, Totenflecken zeigten sich, die Leichenstarre stellte sich ein, der Verwesungsprozess folgte.
Im Bereich atheistischer, materialistischer, medizinischer Wissenschaft existieren Geist und Seele eines Menschen jedoch nicht.
Mit dem wirklichen Tod lösen sich Geist und Seele durch Zerreißen des silbernen Bandes (mehr dazu) irreversibel vom irdischen Körper, dem Gehäuse und Werkzeug des Menschen auf Dauer seiner irdischen Inkarnation und kehren zurück ins Jenseits, der wahren, ewigen Heimat des Menschen.
Erg.: Wie und wann tritt der Tod ein?
Existieren Seele und Geist eigenständig? Lösen sie sich beim Sterben vom Körper los?
Seit die Schulmedizin die Organtransplantation in ihr Programm aufgenommen hat, und extreme Profite damit gemacht werden, ist der Todeszeitpunkt zweckdienlich zeitlich umdefiniert, d.h. vorverlegt worden. Er wird seitdem auch immer weiter vorverlegt (mehr dazu), um dem „Hirntoten“ – in
Wirklichkeit einem Sterbenden – lebendfrische Organe, wie z. B. das noch bis dahin schlagende Herz oder andere bis dahin voll durchblutete Organe, wie
Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Augen etc. entnehmen zu können.
Nach Angaben der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) finden sich Bewegungen der Arme und Beine „bei bis zu 75% aller Hirntoten"!!
Nach dem deutschen Transplantationsgesetz (TPG) dürfen
lebenswichtige Organe aber nur von (wirklich) Toten entnommen werden.
Im Interesse der Organtransplantation wurde die Definition des „Hirntodes“ als angeblichen Todeszeitpunkt des Menschen nahezu weltweit durchgesetzt.
Behilflich wurde auch die Bundesärztekammer. Sie konstatierte, dass mit dem „Hirntod“ angeblich naturwissenschaftlich–medizinisch der Tod des Menschen festgestellt sei.
Wem ist schon bekannt, dass sich hinter der Bezeichnung „Bundesärztekammer“ ein
nicht rechtsfähiger Verein von Landesärztekammern verbirgt, jedoch keine
öffentlich-rechtliche Institution auf Bundesebene, wie dieser Name vorgibt?
An der Feststellung der Bundesärztekammer, dass mit dem „Hirntod“
naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen angeblich festgestellt
sei, ändert die Tatsache nichts, dass es sich bei dem Patienten zu diesem
Zeitpunkt um einen noch „lebenden Leichnam“ handelt, dessen Herz noch schlägt, das den
gesamten Kreislauf aufrecht erhält, der voll durchblutete Körper seine normale
warme Temperatur hat, und der Stoffwechsel noch stattfindet. Auch das
funktionsunfähige Gehirn ist noch durchblutet, keineswegs wie bei einem Toten
erkaltet, geschweige denn in den Verwesungsprozess übergegangen.
In der Beilage „Organspende und Selbstbestimmung" der
Zeitschrift „Das Parlament", Ausgabe 20/21 2011 war in dem Artikel „Wie tot
sind Hirntote? – Alte Fragen – Neue Antworten!" u.a. zu lesen: „Kritiker der
Gleichsetzung von Tod und Hirntod wie der Philosoph und Nobelpreisträger Hans
Jonas halten am klassischen Todeskonzept (Tod nach Einstellung von Atmung und Herzfunktion) fest. Sie plädieren dafür, den
Komapatienten oder den 'Hirntoten' im Zweifel so zu behandeln, als sei er noch
auf der Seite des Lebens, da wir die exakte Grenze zwischen Leben und Tod nicht
kennen und der Mensch nicht von seinem Körper zu trennen oder im Gehirn zu
lokalisieren sei."
Jonas warnt davor, das 'Hirntod'-Kriterium in den Dienst der
Organ-Beschaffung zu stellen. Der Therapieabbruch bei hirntoten Patienten sei
nur dann gerechtfertigt, wenn er dem Interesse des Patienten selbst diene, aber
nicht für fremdnützige Organentnahme-Zwecke.
Auch Gehirnforscher und andere Wissenschaftler stellten fest, dass die Hirntod naturwissenschaftlich nicht mit dem Tod gleichzusetzen sei, ebenso wie die Gleichsetzung hirntoter Patienten mit
Leichen. (Mehr zur Problematik der Hirntoddefinition)
Dr. Manfred Lütz, Theologe, Arzt und Mitglied im Direktorium der
Päpstlichen Akademie für das Leben äußerte sich in einem Radio-Interview u.a.
wie folgt: ..… Was die Kirche sagen kann, ist: Man darf nicht jemanden töten,
um an seine Organe zu kommen."
So stellte auch das „Presidents' Council on Bioethics" (USA) 2008 eindeutig klar: „Der Hirntod ist naturwissenschaftlich
nicht dem Tod gleichzusetzen." Ist dies richtig – und wer will daran zweifeln -
so wird jeder „gehirntote" Organspender von den Transplantationschirurgen auf
dem OP-Tisch durch die oder anlässlich der Entnahme seiner Organe getötet,
jedenfalls alles, was nicht entnommen wird. (s. Kritik am Hirntodkonstrukt)
So wundert es nicht, dass Papst Benedikt XVI. forderte, dass Organe nur EX
KADAVERE (vom Leichnam) entnommen werden dürften. Er selbst zog seine
Bereitschaftserklärung zur persönlichen Organspende zurück.
Erg.: Mehr über Fakten zum Hirntod, auch hier
Infos aus geistiger Sicht: Wie läuft der eigentliche Sterbevorgang ab?; Wie und wann tritt der Tod ein?
Bis zur Feststellung des „Gehirntodes“ und damit juristisch des Todes des Patienten durch
Ärzte wird ein Patient noch als Komapatient in jeder Weise vom Pflegepersonal
behandelt. Er wird ernährt, gewaschen und in jeder notwendigen Weise gepflegt. (Bericht einer Ex-Krankenschwester dazu)
Männliche „Gehirntote“ sind selbst noch einer Erektion fähig.
Weibliche schwangere Gehirntote lassen in ihrem Körper ein Embryo weiter wachsen und
reifen bis zu seiner Geburt im Körper eines „lebenden Leichnams“. (s. 'Erlanger Baby')
Wunden können bei 'Hirntoten' noch ausgeheilt werden.
Dr. Zieger berichtete 1996 dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dass Komapatienten auf äußere
Ereignisse und soziale Stimuli, wie z.B. dem Besuch von Angehörigen, eindeutig antworten.
'Gehirntote' können noch Tage,
Wochen, auch noch Monate oder jahrelang leben, bis sie einem würdevollen
friedlichen Tod begegnen.
Der US-amerikanische Neurologe und Kinderarzt Alan Shewmon hat 1998 eine Studie durchgeführt, in der er mehr als 12 000 dokumentierte Fälle untersuchte, bei der Patienten das Abschalten der Beatmungsmaschinen länger als eine Woche überlebt hatten. Als verlässlich wertete er nur solche Fälle, bei denen der Hirntod korrekt diagnostiziert und dokumentiert worden war. Insgesamt fand er 175 Fälle, bei denen nach dem Abstellen der Beatmung nicht sofort der Tod eingetreten war. Zwischen Hirntod und Herzstillstand lag vielmehr ein Zeitraum von mehr als einer Woche bis hin zu 14 Jahren. (Quelle)
Deshalb hat das Pflegepersonal häufig große ethische Probleme
damit, wenn ein 'irreversibel komatöser Patient', der noch vollumfänglich
gepflegt wird, ab einem bestimmten Zeitpunkt von Ärzten als 'hirntot' erklärt wird, um Organe entnehmen zu können.
Denn der für eine Organspende vorgesehene Patient liegt ja nach wie vor wie ein Schlafender warm und atmend im Bett. (Video-Berichte von Pflegepersonen, sich bewegenden und auf Schmerzreize reagiernden 'Hirntoten', Bewegungen und Schmerzreaktionen ab 04:40-10:00 Min. )
Kein Wunder, dass z.B. Professor Franco Rest äußerte: „Den 'Hirntod' gibt es überhaupt nicht; er ist eine Erfindung der Transplantationsmedizin.“
Erg.: Linksammlung zu Beiträgen und Videos zu diesem umstrittensten Punkt
Lt. amtl. und medizinischen Definitionen sollen 'Hirntote' irreversibel tot oder geschädigt sein. (s. Hirntod-Kriterien)
Es sind aber nicht wenige Fälle bekannt, in denen bei Fortsetzung lebenserhaltender
Maßnahmen sog. 'hirntote' Patienten sogar wieder gesund wurden.
Die Autoren einer entsprechenden Studie warnten vor der Fehldiagnose des Hirntodes. (s. Hirntod-Fehldiagnosen sind keine Einzelfälle!")
So wurde bei der 56-jährigen Gloria Crux der Hirntod diagnostiziert und dass
sie innerhalb 48 Stunden sterben würde. Sie überlebte, weil ihr Mann das
Abschalten der Geräte verhindern konnte. (Quelle, weitere Berichte)
Auch Frau Rosemarie Körner berichtet: „Hätte man ihm (ihrem damaligen Ehemann) Organe entnommen aufgrund der mehrmaligen
Hirntod-Diagnose würde er heute nicht mehr leben, nicht zum 3. Mal verheiratet
sein."
Erg.: Weitere Berichte über weiterlebende, 'irreversibel Hirntote' (Beispiele fataler Fehldiagnosen, weiteres Beispiel
Video über völlig gesundete 'Gehirntote' Wioletta Plinsinska in Polen; behandelnder Arzt Dr. Talar wurde aus Klinik entlassen, weil der den 'Betriebsablauf stört'.
Wie in der Ärztezeitung vom 31.08.2000 zu lesen war, hält der
britische Anästhesist Dr. Peter Young es grundsätzlich für möglich, dass
hirntote Patienten bei der Organentnahme Schmerzen empfinden können. Dem haben
andere britische Narkose-Fachärzte zugestimmt.
Dr. Philip Keep (Norfolk und Norvich Hospital, Norvich) ließ die Hörer eines Radio-Programmes der BBC
wissen, dass er für sich persönlich eine Organspende ablehne. Er erklärte dazu:
„Ich habe während meiner langjährigen Arbeit im OP Dutzende hirntote
Organspender gesehen, die bei der Entnahme der Organe Reaktionen zeigten. Ich
möchte und kann nicht ausschließen, dass dies auf ein gewisses Schmerzempfinden
des Organspenders hindeutet." (mehr zur Organentnahme)
Er vertritt daher die Auffassung, dass hirntote
Organspender vor einer Organentnahme grundsätzlich anästhesiert werden sollten!
Die Verabreichung einer Vollnarkose oder stärkster Schmerzmittel schließt wohl
die Annahme aus, dass er in Wahrheit schon tot ist. Probleme dieser Art gibt es
in der Anatomie nicht.
Gemäß heutiger Neurowissenschaft sind die Eingewaide von mehr als
100 Millionen Nervenzellen umhüllt. Dieses „2. Gehirn" ist quasi ein Abbild des
Kopfhirns. Zelltypen, Wirkstoffe und Rezeptoren sind exakt gleich. Oft entscheidet
der Mensch aus dem Bauch heraus, pp. Solange noch das Bauchhirn lebt, kann es
die Todesdefinition „Hirntod" = Tod nicht geben. Das gilt auch für das Herz und
seine Intelligenz. Es kann auch nach dem Hirntod weiter schlagen. So liest man
z.B. in dem Buch „Die Herz-Intelligenz-Methode" VAK-Verlag, S. 56 u.a.: „Dank
seiner komplexen Schaltkreise kann es unabhängig vom Gehirn im Kopf arbeiten.
Es kann lernen, sich erinnern, ja selbst fühlen und empfinden……" Uns geht etwas
zu Herzen, das Herz wird uns schwer, es kann uns brechen.
Erg.: Da Seele und Geist eigenständig existieren und sich erst nach dem wirklichen Tod vom materiellen Körper entfernen, bekommen sie alles mit, was bei der Auswaidung des Körpes an Körper und um ihn herum geschieht! Mehr dazu
Vor der Organentnahme auf dem Operationstisch erhalten diese „Toten" häufig muskelentspannende und schmerzstillende Medikamente, hier
und da erhalten sie auch eine Vollnarkose oder werden örtlich anästhesiert.
Nicht selten schnallt man sie auf dem Operationstisch fest, um schmerzbedingte, irritierende Bewegungen zu verhindern.
Daraus ist unschwer zu entnehmen, dass die Organtransplanteure keineswegs davon ausgehen, dass der Organspender, dem auf
dem OP lebendfrische warme Organe, wie z.B. das noch schlagende Herz, herausgeschnitten werden, bereits im eigentlichen Sinne tot und ohne jedes
Schmerzempfinden sei.
Ganz im Gegenteil: Wie bei einem operierten sonstigen lebenden Patienten reagiert der „Hirntote" wie dieser auf unbewusste Schmerzen.
Die Pulsfrequenz schnellt hoch, der Blutdruck bewegt sich, Hormone werden ausgeschüttet.
(Video dazu)
Ein wirklicher Toter, ein Leichnam ist zu solchen Reaktionen selbstverständlich nicht mehr fähig.
Da ein Schmerzempfinden mit letzter Sicherheit nicht ausgeschlossen werden kann, ist in der Schweiz inzwischen eine
Vollnarkose bei der Organentnahme am „Hirntoten" vorgeschrieben.
Selbst die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) empfiehlt zur „Optimierung des chirurgischen Eingriffs" 5 Fentanyl, ein
synthetisches Opioid (Opiat). Es ist eines der stärksten Schmerzmittel, ca. 100 x stärker als Morphin.
Gescheut wird die Empfehlung einer Vollnarkose, da dies offensichtlich auch dem Laien offenbaren würde, dass der 'hirntote' Organspender
in Wirklichkeit noch gar nicht tot ist.
Unfallopfer werden oft gleich nach der Einlieferung ins Krankenhaus als potentielle Organspender eingestuft und dementsprechend untersucht und die Behandlung darauf abgestellt. Die diagnostischen, administrativen und 'therapeutischen' Maßnahmen erfolgen dann als Vorbereitung zur Organentnahme, evtl. ohne dass die Angehörigen zunächst davon in Kenntnis gesetzt werden. Passende Organempfänger werden gesucht. Nach der erfolgreichen Suche erfolgt evtl. erst die Diagnose 'Hirntod' (Beispiel in Video, weiteres Video hierzu)
Mediziner, die die 'Hirntod'-Diagnose stellen, vollziehen am Patienten zuvor eine schmerzhafte Prozedur. Diese diagnostischen Maßnahmen dienen in der Regel lediglich der geplanten Organentnahme, nicht dem therapeutischen Wohl des Patienten. (s. Video )
Die klinische Untersuchung sieht u.a. vor: Eine Provokation der Augenhornhaut mit einem Gegenstand,
Stechen in die Nasenwand, Reizen des Rachenraums mit einem Gegenstand, Setzen
eines heftigen Schmerzes zur Reizung von Reflexen, Reizung des Bronchialraumes
durch Absaugkatheter, festes Drücken der Augäpfel, Gießen von Eiswasser in die
Gehörgänge. (s. Video von 2 'Hirntoten', ab 4. Minute -10. Min.)
Zur Absicherung der Diagnose wird gelegentlich eine Angiografie mit
Kontrastmittelgabe durchgeführt. Dieses Testverfahren kann beim noch lebenden
Spender zu einem anaphylaktischen Schock mit Todesfolge führen.
Die DSO
(Deutsche Stiftung Organtransplantation) empfiehlt als letzte klinische
Untersuchung den Apnoe-Test (Abschalten der Herz-Lungenmaschine). Dabei kann es
zu Blutdruckabfall, Herz-Rhytmusstörungen oder gar zum Herzstillstand kommen. D.h., der Patient kann dadurch getötet werden - hätte ohne diese Prozedur aber evtl. die Chance auf Weiterleben und Gesundung! (s. Video hierzu, ab 3:40 Min.)
Erg.: Schmerzen empfinden Seele und Geist, nicht der Körper! Da Seele und Geist zum Zeitpunkt der Organentnahme beim noch im Sterbeprozess befindlichen 'Hirntoten' noch voll empfindungsfähig mit dem Körper verbunden sind, bekommen sie alles mit, was geschieht, sogar was der Operateur redet und denkt, d.h. auch seine ganzen Motive zur Handlung! (s. Beispiel hierfür)
s. auch: Existieren Seele und Geist eigenständig?
Als transplantierbare Organe gelten: Lunge, Herz, Nieren, Leber, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm.
In Einzelfällen wurden Körperteile wie Gesicht, Hände, Arme, Luftröhre, Kehlkopf, Zunge und
Penis entnommen.
Zu den transplantierbaren Geweben gehören: Haut, Knochen und Kochenteile, Herzklappen, Herzbeutel, Augen, Blutgefäße, Knorpelgewebe, Sehnen
und Bänder.
Erg.: diese vielen menschlichen 'Ersatzteile' verlocken aufgrund ihres hohen Preises fast zwangsläufig dazu, dass die Operateure möglichst viel aus dem Körper des Sterbenden ausschlachten und weiterverkaufen.
Zu Zwecken der Organentnahme wird der auf dem OP-Tisch liegende Körper des „Hirntoten“ von der Kehle bis zum Schambein aufgeschnitten
bzw. aufgesägt. Nachdem in den dadurch aufgeklappten Körper Eiswasser gegossen worden ist, werden die einzelnen Organe herausgeschnitten, wie z.B. die Nieren,
die Leber, die Lungenflügel, die Augen und zuletzt das noch schlagende Herz. (s. Videobericht hierzu)
Danach bzw. dadurch tritt der eigentliche wirkliche Tod der ausgewaideten körperlichen Hülle des Patienten ein (s. Video), während die entnommenen Organe weiter leben.
Dem SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, von Beruf Arzt, wurde die Bitte
abgelehnt, als Zuschauer einer Organentnahme beizuwohnen. Begründung: "Die einem
Schlachtfeld ähnelnde Szene sei keinem Zuschauer zuzumuten." Die Chirurgen stehen wegen der Blut- und
Wasserüberschwemmung des Fußbodens häufig auf Matten oder Tüchern.
In der Tat: Der Blutverlust beim Aufschneiden eines noch von der Blutzirkulation durchpulsten
lebenden Körpers von der Kehle bis zum Schambein und das anschließende
Ausschlachten von Organen führt fast zum totalen Blutverlust der körperlichen verbleibenden Resthülle.
Erg.: Welche psychischen und ethischen Konflikte dieses Auswaiden z.B. bei dem mitwirkenden Pflegepersonal mit sich bringen kann, wird beim Werben für die Organentnahme geflissentlich nie erwähnt.
(mehr dazu und über den würdelosen blutigen Schlachtvorgang)
Die Spuren dieses Auswaidungsvorganges werden danach auch von den Angehörigen – soweit es überhaupt dazu kommt – in der Leichenhalle
wahrgenommen. Das Antlitz zeigt nicht die heitere, friedliche Entspannung eines
in Würde dahingeschiedenen Patienten, sondern ist entstellt und verzerrt von
erlittenen grausamen Schmerzen.
Es spiegelt Furcht, Angst und fürchterliche erlittene
Schmerzen wieder. In manchen Fällen sind blonde Haare junger Menschen ergraut oder weiß geworden.
Die Haut des ausgebluteten Körpers zeigt sich in einem unnatürlichen grauweißen
Farbton.
So äußerte sich z.B. Frau Gisela Meyer, Mutter des verunglückten
Sohnes Lorenz u.a.: „Beim Anblick meines Sohnes glaubte ich zunächst an einen
Irrtum. Ich erkannte ihn nicht, weil sein zuvor unverletztes Gesicht so
entstellt war. Bis dahin hatte ich schon als Krankenschwester und in der
eigenen Familie Sterbende begleitet und in das Gesicht von Verstorbenen
geschaut. Ich hatte keine Berührungsängste und kannte den friedlichen und
entspannten Gesichtsausdruck, der sich oft bei Verstorbenen einstellt. Das
Gesicht meines Kindes war hingegen ganz klein geworden, die Lippen, seine
schönen vollen Lippen waren zusammengepresst, der Gesichtsausdruck sah nach
Schmerzen aus. Seine Haare waren nass, die Augen mit Mulllagen bedeckt und
kreuzweise verklebt…
Entgegen den Behauptungen der Transplantationsmediziner
bin ich überzeugt, dass mein Kind bei der Organentnahme Schmerzen erlitten hat.
In seinem Sterben war ihm noch Schlimmes widerfahren. Nach der Krankenakte, die
wir später lasen, bekam er eine Lokalanästhesie – warum? Hatte er sich bei der
Operation bewegt? Hatte der Arzt gemerkt, dass er mit Schmerzen
reagierte?" (Bericht)
Erg.: Vergl. ähnlichen Videobericht von Monika Hittenkofer übers Gesicht ihrer Tochter Kathja (15:08) und Schuldgefühle wegen Zustimmung nach Überrumpelung. Sterben ist ein Prozess, Hirntod nicht Tod.
Meist werden nicht nur Organe, sondern auch Gewebe entnommen. Das kann praktisch den gesamten Körper betreffen, z.B. die
Oberschenkelknochen, usw.
Für den Bestatter muss der ausgewaidete Leichnam danach durch das Pflegepersonal erst wieder ausgestopft und – z.B. mit Besenstielen - stabilisiert und
zugenäht werden. Herausgenommene Augen werden zugeklebt oder durch Glasaugen ersetzt.
Angesichts solcher Auswaiderei-Folgen wird stets versucht, zu verhindern, dass Angehörige die ausgeschlachtete leblose körperliche Hülle des „Organspenders" nach der
Entnahme sehen. Denen es gelingt, sind entsetzt. Der sich ihnen bietende Anblick verfolgt sie zumeist ihr ganzes Leben lang. (s. übereinstimmende Berichte von Angehörigen)
Über belastende, schmerzhafte Untersuchungen am Sterbenden (s. Videosequenzen ab 04:40-10:00 Min. ), mögliche Gefahren und Fehldiagnosen hinsichtlich des 'Hirntodes' wird der spendenwillige Bürger (bzw. Angehörige eines Sterbenden) jedoch derzeit nicht aufgeklärt.
Unbekannt bleibt, wie häufig Fehldiagnosen eines 'Gehirntodes' gestellt werden (oder er gar von verantwortungslosen Ärzten bewußt vorgetäuscht oder aus Profitgründen gezielt herbeigeführt wird). Derartiges wird selbstverständlich in Fachzeitschriften nicht publiziert. (s. Angeblich 'Hirntote' wurden schon gesund)
Elternbericht: "Ich gab den Kampf um meinen Sohn auf, weil der Arzt
sagte, Christian sei tot. Eine ungeheuerliche Situation: Weil der Arzt sagt, mein Kind sei tot, wendete ich mich von
meinem Kind ab, das noch warm ist, lebendig aussieht und behandelt wird wie ein
Lebender. Ich musste gegen mein eigenes
Empfinden glauben…Ich habe meinen Sohn vor seiner Beerdigung noch einmal
gesehen. Er erinnerte mich an ein ausgeschlachtetes Auto, dessen unbrauchbare
Teile lieblos auf den Müll geworfen wurden...
Wir waren bereit gewesen, ein Organ zu spenden, jetzt
erfuhr ich, dass die Mediziner meinem Sohn Herz, Leber, Nieren und Augen
entnommen hatten, man hatte ihm sogar die Beckenkammknochen aus dem Körper
gesägt. Zerlegt in Einzelteile war er dann über Europa verteilt worden. Er war
zum Recyclinggut geworden……..
Ich war gar kein Einzelfall, wie mir eingeredet werden sollte. Alle diese Angehörigen waren - wie ich - unaufgeklärt oder falsch
informiert in die Organentnahme manipuliert worden…"
Erg.: Angehörigenberichte zu diesem Thema
Frau Renate Focke, Mutter des 1997 verunglückten Sohnes
Arnd, äußerte in der Schrift der „Kritische
Aufklärung über Organtransplantation e.V." (KAO) „Organspende – Die verschwiegene Seite“
u.a., dass im Falle ihres Sohnes eindeutig gravierende Verstöße gegen das
Transplantationsgesetz begangen worden seien. Ihr Ehemann, Gebhard Focke,
äußerte sich dort u.a. wie folgt: „Ich werfe mir vor, dass ich ihn habe sterben lassen, während er
aufgesägt und aufgeschnitten wurde, während er mit kalter Perfusionslösung
durchspült wurde – und das alles ohne Narkose. Keiner weiß aber genau, was ein
sog. „Hirntoter“ noch empfinden kann. Ich werfe mir vor, dass ich tatsächlich
meinen Sohn für tot hielt, als die Ärzte mir das verkündeten, obwohl er sich
nach der 'Hirntod'-Diagnose in keiner Weise verändert hatte…….
So aber fühle ich mich über den Tisch gezogen, meine
Unwissenheit wurde ausgenutzt. Ich habe mir oft überlegt, was ich denn hätte wissen
müssen, um eine begründete Entscheidung treffen zu können. Vielleicht hätte schon folgende
Frage ausgereicht: „Ihr
Sohn liegt im Sterben. Sind Sie damit einverstanden, dass er auf dem OP-Tisch
zu Ende stirbt, während ihm die Organe entnommen werden? Ich hoffe, dass ich
dann die Ärzte vom Hof gejagt hätte. Wer möchte sein Kind schon auf solch
schreckliche Weise sterben lassen?..
Wenn ich gewusst hätte, dass es begründete Zweifel am 'Hirntod'-Konzept
gibt, hätte ich meine Zustimmung zur Organentnahme nie gegeben – wer möchte
seinen hilflosen Angehörigen solch einem ungewissen und grausamen Sterben
ausliefern?"
Erg.: Elternberichte
Alle Angehörigen der Organspender sind davon ausgegangen,
dass ihre Kinder so tot waren, wie man sich TOT-SEIN vorstellt. Alle erinnerten
sich daran, dass ihre Kinder aber gerade nicht kalt, starr, leblos und ohne
Atem waren. Im Gegenteil: Sie waren warm, einige schwitzten, sie wurden wie
Patienten versorgt und behandelt… (Berichte betroffener Eltern)
Die Mütter erzählen von nächtlichen Alpträumen, in denen ihre Kinder schreien und ihnen vorwerfen, sie verlassen zu
haben. Und das genau haben wir getan… es ist nicht zum Aushalten! Wir finden keinen Weg aus der Schuld…(Erfahrungsberichte Angehöriger)
Erg.: Da Seele und Geist des Verstorbenen weiterexistieren, können sie z.B. durch Träume oder auch durch hellsichtige und hellhörige Menschen mitteilen, was sie bei der Auswaidung ihres Körpers vor ihrem definitiven Tod erlebt haben! Beispiel hierfür, mehr zur Kommunikationsmöglichkeit mit Verstorbenen
Statt von der 100%igen Zuverlässigkeit der 'Hirntod'-Diagnostik zu fabulieren, sollte man die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Studien das Gegenteil belegen. (mehr dazu)
Statt den schwammigen Begriff der 'Nächstenliebe' zur Organentnahme-Einwilligung zu verwenden, sollten gerade die Kirchen ein Interesse daran
haben, ihre sterbenden Mitglieder nicht schutzlos der Medizin auszuliefen, sondern ihnen einen Übergang in Würde und Ruhe zu ermöglichen.
Und die DSO sollte nicht dauernd von 'Solidarität in der Gesellschaft reden und damit die
Ausbeutung des einen zu Gunsten eines anderen meinen.
Zusammen mit der Pharma-Industrie, die an den Transplantierten, die ja lebenslange Dauerpatienten sind, extrem viel
Geld verdient, ist hier ein Kartell (aus Organisatoren, Organbeschaffern, Operateuren, Verteilern, Transportwesen, Fluggesellschaften, bezahlenden Krankenkassen etc.) entstanden, das Informationen nur dann
fördert, wenn sie Werbung für Organspende darstellen. Sonst tut man alles, um die Öffentlichkeit nur in eine Richtung zu beeinflussen."
Vor allem die Pharma-Industrie verdient enorm an Organempfängern. Die monatlichen Medikamentenkosten betragen tausend, wenn nicht tausende Euro. Hier und da müssen versagende eingesetzte Organe durch
wiederum neu beschaffte Organe ersetzt werden!
Kassierer, Gewinner ist der Transplantationsmediziner, der seinen Traum, den Tod zu besiegen, einen
wesentlichen Schritt näher gekommen ist...
Erg.: Daher verwundern grenzlegale oder klar illegale Praktiken der Organakquise z.B. durch die 'gemeinnützige' DOS-Stiftung nicht (s. Bericht über den 'König der Organakquise")
Darüber, wie viele Organtransplantationen (beim Organempfänger) „daneben“ gehen, wird nicht, zumindest nicht in der Öffentlichkeit gesprochen. Man hört: Gehen sie „daneben“ – dann gründlich!
Der Organempfänger erhofft und ergiert sich die Verlängerung seines Lebens mit einem fremden (gespendeten oder gar kriminell geraubten) Organ. Am eigenen Körper muss er nach der Organeinpflanzung
erfahren, was es bedeutet, für den Rest seines Lebens in die Abhängigkeit von dem Transplanteur und ihn später ständig behandelnden Ärzten zu kommen. Mit hohen Cortisongaben müssen ständig
die Abstoßungsreaktionen des fremden Organs bekämpft werden. Das setzt die eigene Immunkraft herab und hebt sie letztlich auf. Als Folge davon haben Bakterien, Viren und Pilze
freien Eingang in den ungeschützten Körper des Empfängers und können sich dort ungehindert vermehren und viele - evtl. tödliche - Folgekrankheiten herbeiführen. (s. mehr dazu)
Vielfach plagen den Organempfänger Schuldgefühle. (Mehr dazu)
Nicht wenige Organempfänger sterben qualvoll an Infektionen, gegen die sich ihr Körper nicht mehr wehren kann.
Der Preis, den der Organempfänger für die gewonnene Verlängerung des Lebens seines
irdischen Körpers zahlt, ist hoch. Das fremde Organ wird nie ein eigenes.
Häufig sind (beim Organ/Gewebeempfänger) auch Wesensveränderungen zu beobachten, z.B.:
Die Ärzte, mit den wahren – eigentlichen – Problemen überhaupt nicht
vertraut, führen dies zumeist auf Folgen der verordneten Medikamente zurück.
Dies alles ist noch ein großes, dunkles, unübersehbares Feld!
Dazu siehe auch
Erg.: Da Seele und Geist des Verstorbenen in Kontakt mit den entnommenen materiellen Teilen bleiben, so lange der/die Empfänger lebt, kann es leicht geschehen, dass der oder die Empfänger vom verstorbenen Spender immer wieder umgeben oder auch besetzt werden kann. (mehr über die möglichen Folgen von Umsessenheit, Infestationen oder auch Besessenheit)
Zieht man aus all dem die Bilanz, lässt sich unschwer erkennen: Die Diagnose „Gehirntod“ bedeutet für die von verwertbaren Organen auszuwaidende körperliche Hülle eines
– wenn auch komatös im Sterbevorgang lebenden - Patienten das endgültige Todesurteil. Vollstreckt wird es von Chirurgen auf dem Operationstisch durch
oder anlässlich der Organentnahme.
Anm. d. Hrsg.: Gab der Sterbende zuvor seine Zustimmung zur Organentnahme, stimmt er (meist aus Unwissenheit) de facto seinem vorzeitigen Tod - im Grunde einem Suizid zu. Der ausführende Arzt ist der Sterbehelfer bzw. Selbstmordgehilfe oder gar Mörder.
Gaben Angehörige die Erlaubnis zur Organentnahme, sind sie (meist aus Unwissenheit) ebenso wie der Arzt Erfüllungsgehilfen zum vorzeitigen Tod bzw. bei entsprechenden Motiven des Arztes sogar zu Mord - mit entsprechenden karmischen Folgen im Diesseits und Jenseits für alle Beteiligten.
Da der Mensch entgegen den atheistischen, materiellen medizinischen Ansichten nicht nur aus einem organischen Körper besteht, sondern eine
Einheit bildet aus Körper, Geist und Seele, die sich wechselseitig völlig durchdringen, bleibt es der Phantasie des Einzelnen überlassen, was die
„Organ-Geist-Seele-Transplantation“ für Spender und Empfänger in Wahrheit bedeuten muss und welche Folgen dies hat, nicht nur im körperlichen sondern
auch im geistig-seelischen Bereich.
So fragt auch der Verein „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.“ (KAO) in seiner Schrift „HIRNTOD – Der neue Tod bei lebendigem Leib“ u.a.: „Sollen wir das christliche
Menschenbild von der Ganzheit des Menschen aus LEIB, SEELE, GEIST aufgeben und das Maschinenmodell der Transplantationsmedizin übernehmen?“
Erg.: Mehr über die Eigenständigkeit von Seele und Geist, ihr Empfinden und die Loslösung vom Körper während der Organentnahme.
Die Gesellschaft wird mit ihrer Angst vor dem Sterben so manipuliert, dass wir uns alle nur in der Rolle der Organempfänger sehen, aber
nicht als Organlieferant. Die Akzeptanz der Organhergabe beruht darauf, weil niemand mehr sterben will. Jeder hofft, auf Kosten eines anderen zu überleben………
Über Organverteilerstellen werden sie als sehr profitable Ware angeboten und weltweit verteilt. Entnommen und in Kühlboxen verpackt werden sie per
Hubschrauber oder Jet in Transplantationszentren geflogen und verwertet.
Der Mensch verkommt zum Sonderangebot, tiefgefroren bis zur Verwertung. Dass angesichts riesiger Profite mafiöse, korrupte Strukturen im Transplantationswesen zu erkennen sind, wundert daher nicht. (s. Pressebericht über DSO-Mißstände)
Wollen wir das wirklich oder sollten wir nicht endlich Einhalt gebieten? Es war ein langwieriger Prozess, zu begreifen, dass Sterben etwas Alltägliches ist, dass der Tod die Krönung des Lebens ist…..
Die einzige Alternative zur Transplantationsmedizin für Spender und Empfänger von Organen, für jeden von uns, ist die Akzeptanz des Sterbens."
Wegen der öffentlich durch Politik und Medien wie Ärzte völlig unzulänglichen Aufklärung über alles, was Organspender und deren Angehörige wissen sollen, erwarten auch die Mitglieder der Initiative „Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V." (KAO)., dass seitens der dafür Verantwortlichen entgegen dem, was der unter der Bezeichnung 'Bundesärztekammer' agierende nicht rechtsfähige Verein propagiert, endlich eingestanden wird, dass der „Hirntod" keine wissenschaftliche, sondern eine juristische Definition ist,
um von einem sterbenden, lebenden Menschen straffrei lebendfrische Organe entnehmen zu können.
Diese Initiative wurde von Eltern gegründet, die ihre verunglückten Kinder zur Organentnahme freigegeben hatten, ohne zuvor über den allumfassenden Sachverhalt ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Sie hatten erst nach der Entnahme begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die tatsächlich tot sind, wie sie dies angenommen hatten.
Zahlreiche dieser Eltern haben sich öffentlich geäußert. Darunter auch Frau Renate Greinert, deren umfangreicher Äußerung folgende Passagen zu entnehmen sind: „Wir befinden uns durch die Transplantationsmedizin im modernen Kannibalismus. Der Mensch reißt seinem Gegenüber nicht mehr sein Herz aus der Brust und verspeist es zur eigenen Kraftgewinnung, nein, in der heutigen Zeit legt sich der Mensch auf einen Operationstisch, schließt die Augen und lässt einverleiben.." (mehr hierüber)
Dr. W.H. Rosowsky, in 41236 Mönchengladbach-Reydt, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut, der nach dem Besuch eines humanistischen Gymnasiums neben Psychiatrie und Psychologie u.a. auch katholische Theologie
und Philosophie studierte, sammelt seit vielen Jahren die an zahlreichen Orten der Erde gegebenen Gottesoffenbarungen für die Menschen, die das fassen können.
Darunter befinden sich Aufklärungen Gottes zur Organtransplantation, in denen es auszugsweise u.a. heißt:
„Die Frage, ob Organverpflanzung in Meinem Sinne ist, ist schnell beantwortet. Wie kann eine so absolut unnatürliche Handlungsweise Mein Wohlgefallen finden? Sie ist nicht in Meiner Ordnung und wird es auch nie sein, sondern sie ist - wie alles pervertierte Handeln dieser Zeit – ein zugelassenes Übel…….
Die Leiber der Sterbenden werden gnadenlos ausgeschlachtet, während die Seele im Todeskampf zittert und ihre Seelensubstanz zusammenzuklauben genötigt ist, um ihren Seelenleib im Jenseits wieder voll funktionsfähig in Empfang zu nehmen. Diese Seelen empfinden mit Schrecken, wie ihrem Leib die warmen Organe entnommen werden. Sie gelten als gestorben und somit
empfindungsunfähig, und doch, solange der letzte warme Atem nicht in die geistige Welt entströmt ist, so lange empfinden sie noch tiefe Schmerzen und die Qualen der Angst und Pein……….“. (Deutschland 14.12.2002).
„Ein Mensch hat hier auf der Erde nur eine gewisse Zeit. Und diese Zeit liegt bei Mir. Und wer damit nicht zufrieden ist und sich gegen diese Zeit, die Ich ihm gegeben habe, auflehnt, derjenige geht auf die andere Seite
und verabschiedet sich gewissermaßen von Mir. Er holt sich „Hilfe“, wo keine Hilfe geholt werden kann……
Ihr wisst, dass der Mensch, der dem Tode nahe ist, und bei dem noch die elektrischen Energien vorhanden sind – d.h. es geht noch der Blutkreislauf,
es wird noch verstoffwechselt – dieser Mensch ist noch nicht tot. Jedenfalls hat seine Seele und sein Geist seinen Körper noch nicht verlassen…………
Aus diesem Grunde ist es ein furchtbares Erlebnis für das Wesen, das sich im Sterbevorgang befindet, denn es wird noch richtige Schmerzen
empfinden."
"Wenn Ich euch heute sage – wenn jetzt dieser Mensch (Organempfänger), der zum „Gesunden“ befördert wird dadurch, dass er einen Teil des anderen in sich aufnimmt: Dieser Mensch ist von dieser Stunde an nicht mehr frei! Er kann nicht mehr frei sein, weil das Wesen, das sich von seinen Körperteilen getrennt hat und nicht der Verwesung übergeben hat – sondern diese Niere und diese Lunge
arbeiten weiter – dieser Geist kann sich von seiner Lunge, die da noch im Gange ist, und seinen Nieren nicht distanzieren: d.h. dass dieser Mensch bis zum Ende des Lebens des anderen Menschen, der ja gesundet ist, in seiner Niere bleiben muss und mit ihr leben muss. Es geht nicht anders.
Was das für eine grauenhafte Geschichte ist, könnt ihr euch ja vielleicht vorstellen – dass dieser Geist jetzt vielleicht 10, 20, 30 Jahre mitgezogen wird, da sein muss auf diesem Lebenslevel – wie ihr sagt –
desjenigen, der da auf diesem irdischen Planeten noch weiterleben muss. Er muss diese lange Zeit in seiner Nähe bleiben und muss all das miterleben, was dieser
Mensch jetzt erlebt. Er lebt also ein zweites Leben, obwohl er sein eigenes abgeschlossen hat, sein irdisches Leben alles gelernt hat, was er in dieser irdischen Phase hat lernen können und nun kann er nicht tun, was er tun wollte, d.h. in anderen Bereichen des Geistes noch etwas dazulernen. Ihr müsst euch vorstellen, dass ihr ein Leben einfach mit einem anderen Menschen teilen müsst, mit dem ihr überhaupt nichts gemein habt. Denn er hat eine andere Phantasie, einen anderen Kopf, andere Vorlieben, andere Freunde – Freuden natürlich auch. Er hat ein Umfeld um sich, mit dem ihr euch überhaupt nicht identisch wisst.
Könnt ihr euch vorstellen, wie schrecklich es ist für den, der immer „mitmarschieren“ muss, obwohl er sich längst hätte davonmachen können….. Wenn ihr das alles hört, dann wisst ihr, dass solches von Mir nicht
gewollt ist, und dass es schrecklich ist, dass solches geschieht. Es ist wahrhaftig der Weg des Widersachers, der mit seinem Verstand, d.h. mit den Verstandeskräften, die er in den Menschen, die Mich nicht kennen und Mich nicht lieben, in Gang bringt. Darum besteht solches Geschehen.
Und wer diesen Weg (als Organempfänger) geht, ist in sich bestraft und hat die wahre „Hölle“ zu ertragen……..“ (Deutschland, 21.08.1994)
Erg.: Je nach dem Charakter des Organspenders können solche 'Fremdeinflüsse' auf den Organempfänger und seine Umgebung durch Umsessenheit oder Besessenheit sehr harte Konsequenzen haben!
Was Organempfänger wissen sollten:
Darüber klären Mediziner Organspender oder deren Angehörige und Organempfänger selbstverständlich nicht auf. Sie können (oder wollen) es nicht, weil ihre atheistische, materielle Medizin-Wissenschaft nur den irdischen menschlichen Körper, nicht aber dessen Geist und Seele berücksichtigt.
Im Interesse der Einwilligung zur Organspende und dem Wunsch nach der Einverleibung von Organen anderer Menschen wird aber auch viel von dem verschwiegen, was sie im Bereich dieser materiellen
Welt zu erkennen vermögen. (Beispiel hierfür)
Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. zitiert den Transplantations-Medizin-Professor Rudolf Pichlmayr in seiner Schrift „Organspende – Die verschwiegene Seite“
wie folgt: „Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende (wahrheitsgemäß) aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.“
'Aufklärung' erfolgt daher hauptsächlich einseitig und irreführend „pro Organspende“.
Nicht verwunderlich ist in diesem Zusammenhang die Meinung des Vorsitzenden der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Prof. Hans Lilie: „…….es bleibt dem Einzelnen überlassen,
sich selber die notwendigen Informationen zu besorgen, sodass eine Organspende auch dann zulässig ist, wenn der Betreffende sich für die Spende ausgesprochen hat, ohne über die Einzelheiten zuvor aufgeklärt worden zu sein.“ (Aus seinem Vortrag beim 110. Deutschen Ärztetag in Münster am 16.05.2007).
Mein früherer Mandant, Dr. med. M.-O. Bruker, dessen Gesundheitsbücher in über 3 Millionen Exemplaren vertrieben wurden, äußerte sich u.a.: „Ich schäme mich für den Ärztestand, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen aufstehen und laut NEIN sagen zu der Art der Aufklärung über die Organtransplantation. Sie befürworten damit stillschweigend ein dunkles Geschäft, das unethisch und unmoralisch
betrieben wird. Es setzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf.
Von dieser Art der Geschäftemacherei distanziere ich mich auf das Schärfste und mit ihr sicher der größte Teil der Ärzte.“ Er schrieb auch: „Heute gilt – wie absurd – der „Hirntod“ als
Gesamttod, obwohl keine ausreichenden Beweise dafür vorliegen. Auf diese Weise wurde durch die Gesetzgebung ein Freispruch für alle „Handlanger“ dieses „Mordsgeschäfts“ erreicht.“ (Aus „Sterben auf Bestellung – Fakten zur Organentnahme“, Hrsg. Ilse Gutjahr, Dr. phil. Mathias Jung).
Deshalb sind die hier gegebenen Informationen insgesamt zur Entscheidungsfindung des Einzelfalles unentbehrlich. Denn wie eingangs bereits gesagt: Die Quelle vieler Leiden ist die Unwissenheit. Wissen jedoch hilft,
viele Leiden zu vermeiden. Dass die Medizin der Zukunft - nach Überwindung des materiellen Zeitalters - Organtransplantationen nicht mehr kennen wird, steht auf einem anderen Blatt.
Die zitierten Gottesoffenbarungen sind dem Buch „Kleines Repetitorium – Grundlegende Aussagen Gottes aus unserer Zeit – Gottesoffenbarungen Aktuell bis 2011“, S. 67 – 70 entnommen, einem in keinem
Verlag erschienenen unverkäuflichen Privatdruck des Dr. W.H. Rosowsky).
Dr. jur. Georg Meinecke