Jakob Lorber: 'Das große Evangelium Johannes', Band 5, Kapitel 248


Wie oft vergeben werden soll vor Gerichtsanrufung. Gleichnis vom 'Schalksknecht'

01] Es entstand aber außerhalb des Hauses Petri zwischen einigen heimkehrenden Fischern ein lauter Zank, und Petrus meinte, daß wir hinausgehen sollten, um den bösen Streit zu schlichten.

02] Sagte Ich: ”Ja, tue du das, denn es ist das auch ein gutes Werk, den Streit zwischen den Menschen zu schlichten und zu machen, daß sich lege ihr Zorn; denn dieser ist eine Geburt der Hölle und verpestet auf Jahre das Herz und Macht finster die Seele. Gehe denn und schlichte den Streit!“

03] Hier ging Petrus hinaus und fragte die noch vor seines Hauses Flur Streitenden, um was es sich handle, darum sie in den argen Streit geraten seien.

04] Da sagte einer, der etwas gemäßigter war, daß eines Bürgers Knecht aus der Stadt, der kein Fischerrecht besitze und eben da in ihrer Mitte stehe, mit Angeln auf einer der besten Fischstellen gefischt habe, eine recht reiche Beute machte und, als sie als berechtigte Fischer ihn dabei erwischt, ihn zurechtgewiesen und nach allem Rechte ihm die Beute abgenommen hätten, er sich ihnen entgegengesetzt und mit den gröbsten Ausdrücken angefangen habe zu beweisen, daß auch er das volle Recht habe und fischen könne, wo er wolle. Er habe jedoch keinen Pachtbrief und maße sich das Recht nur gleich so an, was sie aber nicht dulden könnten und dürften.

05] Da Petrus solches vernahm, sagte er: ”Der Mensch ist zwar ein Dieb; aber lasst ihn nun dennoch gehen. Wagt er seinen Frevel noch einmal, so übergebet ihn dann erst den Gerichten; denn ihr wisst es ja selbst, daß wir a nach dem Gesetze dem Feinde zuvor sieben Male vergeben sollen!“ (a gen.04,24)

06] Da sagten die Fischer, die den Fischdieb festhielten: ”Wir haben ihm aber schon sieben Male seine Frevel verziehen; von achtmal vergeben aber spricht das Gesetz nicht, und wir wollen ihn daher nun vor das Gericht stellen.“

07] Sagte Petrus: ”Da habt ihr nun zwar das volle Recht dazu; aber tut hier nun mir zuliebe das Bessere und vergebet ihm auch dies letzte, obwohl schon achte Mal! So ihr ihn aber ein neuntes Mal beim Frevel erwischet, dann übet an ihm erst euer gutes Recht!“

08] Auf diese Worte ließen sie den Dieb frei, nachdem er ihnen zuvor gelobte, den Frevel nimmer zu begehen, und es war also der arge Streit geschlichtet, und die Streitenden kehrten ruhig in ihre Wohnungen zurück.

09] Als Petrus wieder zu uns ins Zimmer kam, da sagte er: ”Herr und Meister, der Streit ist zwar geschlichtet, da ich meine Nachbarn dazu bewogen habe, dem Fischdiebe seinen Frevel auch zum achten Male nachzusehen; aber gesetzlich wäre er dies achte Mal freilich schon dem Gerichte zu überliefern gewesen. Es wäre da, o Herr, wohl auch gut, so Du uns in diesem irdischen Rechtsbereiche die Gesetze Mosis etwas genauer erklären möchtest, besonders in dieser Zeit, wo auch die Gesetze Roms in der Juden Lebensverhältnisse stark einzugreifen begonnen haben und man nicht mehr so recht weiß, ob man sich mehr an das mosaische oder an das römische halten soll. In manchen Beziehungen ist das römische Gesetz offenbar humaner denn das mosaische, das als Staatsgesetz in gar vielen Fällen buchstäblich gar nicht mehr anzuwenden ist. Was wäre da nun nach Deiner größten Liebe und Weisheit Rechtens?“

10] Sagte Ich: ”Ich weiß es, daß die Sachen nun also stehen und es für einen Richter schwer ist, zwischen den zweierlei Gesetzen zu richten und auch schwer zu bestimmen, wie und wann sich ein Mensch gegen den andern versündigt hat, weil zum Beispiel das eine Gesetz das gut heißt, was nach dem anderen Gesetz eine Sünde ist.

11] Um da für euch und auch durch euch für alle Menschen eine Bestimmung zu geben, nach der sich dann ein jeder zu richten hat, so merkt euch das und zeichnet es auch auf:

12a] a Sündigt irgend ein Bruder an dir, so gehe hin und b stelle ihm das bloß zwischen dir und ihm mit sanften Worten vor und ersuche ihn, solches nicht mehr an dir zu tun. Hat er dich angehört und erhört, so hast du mit ihm schon gewonnen. (a Matthäus.18,15*; b  3. Mose.19,17; = Lukas.17,03)

12b] a Hört er dich aber nicht an, so nimm nach der Gestalt der an dir begangenen Sünde einen oder zwei Zeugen, b auf daß dann die Sache auf zweier und im Notfalle sogar dreier Zeugen Mund beruhe. (a Matthäus.18,16; b  5. Mose.19,15)

12c] a Hört der, der an dir gesündigt hatte, dich in Gegenwart der mitgebrachten Zeugen auch nicht, so sage solches in Gegenwart der mitgenommenen Zeugen der Gemeinde, der der Sünder angehört. Hört er auch diese nicht und bleibt auch dieser gegenüber halsstarrig, so werde er von dir, von den Zeugen und von der ganzen Gemeinde als ein Heide und arger Zöllner erklärt und dafür gehalten. (a Matthäus.18,17*; 1. Korinther.05,132.Thess.03,06Titus.03,10)

13a] Und das genüge dir und jedermann; was darüber, ist schon vom Übel und erzeugt von neuem abermals noch größere Übel. Diese Bestimmung aber ist genommen aus Meiner göttlichen Ordnung und gilt nicht nur für hier, sondern auch fürs große Jenseits.

13b] a Denn wahrlich sage Ich euch: Was ihr auf dieser Erde also binden und lösen werdet, das soll auch jenseits sogar im Himmelreiche gebunden oder gelöst sein. (a Matthäus.18,18*; Matthäus.16,19Johannes.20,23 jl.ev06.151,05-06;  jl.him2.210,21)

  • Matthäus.18,19] Weiter sage ich euch: a Wo zwei unter euch einig werden auf Erden, um was sie bitten wollen, das soll ihnen gewährt werden von meinem Vater im Himmel. (a = Markus.11,24;  ⇒ jl.ev05.248,14*

14] a Und weiter sage Ich euch, auf daß ihr allen Streit und alles Ungemach auf Erden noch leichter begleichet: Wenn nur zwei darin untereinander einig werden, um was sie bitten wollen den Vater in Meinem Namen, das soll ihnen auch gewährt werden, eben von Meinem Vater, im Himmel und also auch auf Erden. (a Matthäus.18,19*; = Markus.11,24)

15] Hat demnach jemand gesündigt an dir, so a vergib du ihm von ganzem Herzen und bitte in Meinem Namen den Vater, daß Er des Sünders Herz zurechtrichten wolle, so wird das auch nach dem Maße deines Glaubens und nach dem Maße dessen, wie du etwa zuvor dem, der an dir sich versündigt hatte, vergeben hast, geschehen. (a Matthäus.06,12; Markus.11,24)

16] Ich sage es euch noch einmal: a Wo zwei oder gar drei in irgendeiner Angelegenheit, die gut und in Meiner Ordnung ist, in Meinem Namen sich versammeln, da werde Ich im Geiste unter ihnen sein und werde erhören das, um was sie Mich bitten werden. (a Matthäus.28,20; Lukas.24,36jl.ev06.236,05-06;  jl.ev10.108,11-14; Lebenswinke.025; Vaterbriefe.149)

17] Und Ich meine, daß ihr und jedermann euch in allen möglichen kritischen Lebensverhältnissen und auch inmitten von tausenderlei sich oft noch so widersprechenden Weltgesetzen bei solchen Meinen euch nun gegebenen Bestimmungen ganz leicht zurechtfinden werdet!“

Vergebung gemäß dem Gleichnis vom 'Schalksknecht'

18] a Hier trat abermals Petrus zu Mir hin und sagte: ”Herr, es ist das nun alles gut und recht, und es versteht sich von selbst, daß wir solche Deine Bestimmungen gewiß lebendigst selbst beachten und sie auch den andern Menschen zur getreuen Beachtung ans Herz legen werden; aber es handelt sich nun um einen einzigen kritischen Punkt, und der besteht darin: Wie oft soll ich oder ein anderer dem, der an mir gesündigt hat, nach Deinen uns nun gegebenen versöhnlichen Bestimmungen verzeihend entgegenkommen? b Ist es genug nach dem Gesetze Mosis sieben Male?“ (a Matthäus.18,21*; b 1. Mose.04,24)

Matthäus.18,22] a Jesus sprach zu ihm: ”Ich sage dir: nicht siebenmal, sondern siebzigmal sieben Mal.“ (a 1. Mose.04,24; = Lukas.17,04Epheser.04,32;  ⇒ jl.ev05.248,19*)

19] a Da sagte Ich: ”So das schon nach einer Zahl geschehen soll, da ist die mosaische Zahl Sieben zu wenig, sondern siebzigmal siebenmal hat das zu geschehen! Denn eben darin besteht ja hauptsächlich das Himmelreich, daß unter den Menschen dieselbe Liebe, Eintracht und Versöhnlichkeit herrsche, wie sie herrscht in den Himmeln unter Meinen Engeln, deren etliche ihr schon habt kennengelernt.“ (a Matthäus.18,22*; 1. Mose.04,24; = Lukas.17,04Epheser.04,32)



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