Seit die Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf auf Empfehlung der WHO-Beratergruppe in Impffragen, Strategic Advisory Group of Experts (SAGE) on Immunizations, die H1N1-Infektion zur Phase 6 oder Pandemie erklärt hat, können überall auf der Welt sofortige Gesundheitsnotstandsmaßnahmen aktiviert werden.
Im Gegenteil, ich bin mir recht sicher, dass die
Strategen des aktuellen Pandemie-Feldzugs es gar nicht auf
Zwangsimpfungen anlegen. Zwangsimpfungen hätten die Mobilisierung
impfkritischer Bevölkerungsgruppen und eine öffentliche Impfdiskussion
zur Folge. Diese öffentliche Impfdiskussion über Sinn und Unsinn von
Impfungen wird jedoch von den Behörden und Herstellern peinlichst
vermieden.
Die Erfahrung zeigt, dass die allgemeinen Durchimpfungsraten
am Höchsten sind, je weniger das Impfen in der Öffentlichkeit
kontrovers diskutiert wird.
Beispielsweise hat die Gardasil-Diskussion,
die durch einen einzigen Vater aus Österreich ausgelöst wurde, laut
Presseberichten zeitweise bis zu 30 % Umsatzeinbrüche bewirkt.
Eine öffentliche Impfdiskussion würde jedoch künftige Projekte gefährden. Ein mögliches Ziel der Hersteller könnte sogar sein, neben der jährlichen Winterinfluenzaimpfung noch eine jährliche Sommerinfluenzaimpfung gegen "aktuelle Pandemien" zu etablieren.
Zudem setzt laut IfSG § 20 Abs. 6 die Zwangsimpfung eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Zustimmung des Bundesrates voraus. Gegen eine Rechtsverordnung kann jedoch vor einem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Was im Ernstfall auch mit Sicherheit geschehen würde. Angesichts der eindeutigen Faktenlage kann bei guter Vorbereitung und Argumentation der Klage damit gerechnet werden, dass ihr stattgegeben wird. Dies hätte selbst dann Signalwirkung für weitere gesteuerte Pandemien, wenn das Urteil für die aktuelle Impfaktion zu spät käme. Ich halte es allein schon aus diesem Grund für unwahrscheinlich, das zu einer entsprechende Rechtsverordnung kommen wird.
Sollten diese aus einem Impfzwang bestehen, so bestimmt jedoch das IfSG (§ 20, Abs. 6), dass niemand bei einer durch ärztliches Attest dokumentierten Gefahr für Leben und Gesundheit geimpft werden darf. Liegt im individuellen Fall ein derartiges ärztliches Attest vor, darf auch bei einer Zwangsimpfung nicht geimpft werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre, sich grundsätzlich mit der Impfung einverstanden zu erklären, jedoch von den impfwütigen Behörden oder Ärzten die Unterzeichnung der "Ärztlichen Impferklärung" zu verlangen (http://www.impf-report.de/infoblatt/impferklaerung.pdf ). Da kein Arzt für die Sicherheit einer Impfung schriftlich garantieren wird, ist also die Gefahr für Leib und Leben nicht auszuschließen. Diese Vorgehensweise dürfte zu einem rechtlichen Konflikt führen, der mindestens bis zum Ende der "Pandemie" anhält.
Genauer Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes:
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg
Diese Wähler sind Sie und ich. Wir müssen also aktiv werden. Ich schlage folgende Vorgehensweise vor:
Ein
einziger Abgeordneter, der sich über die Hintergründe der
Pandemie-Panikmache informiert hat und entsprechend in Partei und
Parlament aktiv wird, kann den Unterschied ausmachen!
Ziel muss es sein, durch möglichst viele Aktive möglichst viele Abgeordnete persönlich zu erreichen. Das kann und wird seine Wirkung auf die Landes- und Bundesparlamente nicht verfehlen.
Wenn es bezüglich der Fakten offene Fragen gibt oder Sie für diese Aufklärungsarbeit bestimmte Materialien/Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die "impf-report"-Redaktion. Wir werden uns bemühen, mit den nötigen Hintergrundinformationen zu unterstützen.
Weitere Infos unter:
http://www.anti-zensur.info
Film zum Schweinegrippe-Vortrag beim 6. Stuttgarter Impfsymposium am 16. Mai 2009:
http://www.youtube.com/watch?v=p2P_E2HTOGo
Weitere Infos:
schweinegrippe
Autor: Hans U. P. Tolzin, freier Medizinjournalist und Herausgeber der Zeitschrift "impf-report"
Lt. Pressesekretär Robert Gibbs vom 'Weißen Haus' sollten die Töchter von US Präsident Obama (Friedensnobelpreis) wegen der Impfstoffrisiken NICHT gegen die Schweinegrippe geimpft werden (http://whitehouse.blogs.foxnews.com/2009/10/08/first-daughters-not-vaccinated-against-h1n1/) - obwohl das 'Centers for Disease Control' (CDC) Impfungen für Kinder von 6 Monaten bis 18 Jahren in Anlehnung an die WHO-Richtlinien empfiehlt.
Obama ist über die Inhaltsstoffe und ihre Nebenwirkungen sicherlich bestens informiert, besser als die eigene Bevölkerung und die Menschen in den Nationen.
Den US-Bürgern mutet Präsident Obama seit dem 25.10.09 Zwangsimpfungen gegen die Schweinegrippe durch Deklaration des nationalen Notstandes zu Dies ermöglicht nun den Behörden, Zwangsimpfungen unter Militäreinsatz durchzuführen und andere Gesetze und Rechte außer Kraft zu setzen. Die USA demonstrieren damit als Vorläufer für die 'freie Welt', dass und wie die WHO-Mordabsichten unter dem Vorwand der angebl. Schweinegrippegefahren unter allen Umständen durchgesetzt werden sollen!! - für die eigene Familie sind dem US-Präsidenten die Impfrisiken aber zu groß....
Vermutlich unter dem Druck der Pharmakonzerne bzw. auch der öffentlichen Empörung über solche politische Doppelbödigkeit wurden die Präsidententöchter dann lt. Mitteilung vom 28.10.09 (http://edition.cnn.com/2009/HEALTH/10/27/h1n1.vaccine/index.html) doch geimpft - fragt sich nur, ob mit jenem Spritzeninhalt, der dem Volk zugemutet wird...?
Übrigens: Pharmaindustrie muss für Impfschäden nicht haften!!