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Formen des heterosexuellen Zusammenlebens außerhalb der Einehe (Monogamie)


Inhaltsübersicht:


Wenn schon im Rahmen einer Einehe aus o.g. Gründen nur selten Beischlaf zum Zweck der Zeugung von Nachkommen ausgeübt werden soll, ergibt sich, dass der göttlichen Ordnung z.B. folgende heutige Formen des sex. Zusammenlebens widersprechen:

Bigamie (Zwei Ehen nebeneinander)

Bigamie (lat. bis 'zweimal' und gr. gamos 'Ehe') ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist. Personen, die eine solche zweifache Verbindung eingehen, nennt man Bigamisten.

Der Personenstand der Bigamie oder Polygamie wird juristisch als Doppelehe bzw. Vielehe bezeichnet. In westlichen Gesellschaften werden überwiegend Werte vertreten, die die Einehe (Monogamie) vorschreiben. Die Bigamie ist daher im Westen eine gesetzlich nicht zulässige Eheform.

Mehrehe (Vielweiberei, Polygamie)

Die Polygamie (gr. polys 'viel' und gamos 'Ehe') bezeichnet eine Form der Vielehe und der Duldung von gleichzeitigen eheähnlichen Beziehungen.

Es wird unterschieden zwischen

  • Polygynie (Vielweiberei, bei der ein Mann mehrere Ehefrauen hat). Ist ein Mann dabei mit genau zwei Frauen liiert, wird das auch Bigynie genannt.

  • Polyandrie (Vielmännerei, bei der eine Frau mehrere Ehemänner hat)

  • sowie der Polygynandrie (Gruppenehe) und anderen Eheformen, bei denen mehrere Frauen und mehrere Männer beteiligt sind.

Polyandrie ist besonders in Ackerbaukulturen auf niederer Stufe (Hackbau) verbreitet, während Polygynie eher Kulturen mit viehzüchterischem Hintergrund kennzeichnet. Entscheidend ist bzw. war ursprünglich, dass ein Geschlecht mehrere Ehepartner haben kann, wenn es die Rolle des Familienernährers einnimmt.

Viele polygyne Ehegemeinschaften kennen eine stark ausgeprägte Hierarchie und starke Rivalität zwischen den Frauen. Die (zeitlich) ersten Frauen haben im Normalfall einen höheren Status als die nach ihnen kommenden. Polygynie ist zudem oft ein Ausdruck einer Stratifikation zwischen Alter und Geschlecht: In vielen polygynen Gesellschaften heiraten ältere Männer sehr junge Frauen und jüngere Männer bleiben entweder sehr lange ledig oder heiraten ältere Witwen.

Jesus erklärt hierzu durch Jakob Lorber:

Vielweiberei (Polygamie) ist gegen die göttliche Ordnung. Sie kann u.U. aber das kleinere Übel sein und daher mit gewissen Einschränkungen und Nachteilen zugelassen sein.

  • Vielweiberei ist nach göttlicher Ordnung nicht gestattet. Darum wurden einst nur ein Mann und eine Frau füreinander erschaffen. Adam besaß nur eine Frau: (a JL.KJug.104,25) a »Zwei Weiber aber kannst du zufolge Meiner Ordnung nicht haben; denn im Anfang ward ein Mann und ein Weib erschaffen.«

    Entspräche die Vielweiberei der göttl. Ordnung, hätte Adam viele Frauen bekommen, um sein Zeugungsvermögen täglich ausschöpfen zu können: (a JL.Ev02.103,19) a »Wäre es Gottes Wille gewesen, daß ein Mann mehr denn ein Weib habe, so hätte Er dem Adam auch sicher mehr als nur ein Weib erschaffen. Aber Gott wollte, daß ein jeglicher Mann nur ein Weib haben solle und gab daher dem Adam auch nur ein Weib.«

    a »Siehe, wäre die Vielweiberei in Meiner Ordnung, so hätte Ich sicher im Anfange schon, als Ich den Adam als den ersten Menschen der Erde geschaffen hatte, ... für diesen ersten Menschen dreihundert und etliche sechzig Weiber erschaffen, auf daß er sein tägliches Zeugungsvermögen hätte in die natürliche Anwendung bringen können!« (a JL.HaG3.063,10)

    a »Aber siehe, Ich erschuf ihm nur ein Weib, und in dieser Anzahl gebe Ich noch bis zur Stunde für ein männlich Wesen nur ein weibliches; und daraus kannst du alsbald gar leicht den guten Schluß ziehen, daß dem Manne von Mir aus nur ein Weib bestimmt ist trotz seiner reichhaltigeren Zeugungsfähigkeit (a JL.HaG3.063,11)

  • Vielweiberei entstand durch Streben nach sex. Genuß und Wollust, vor allem bei den Herrschern. Dies entsprach nicht dem Willen Gottes, sondern dem der Menschen: (a JL.Ev02.103,20) a »Daß die Menschen hernach von diesem ersten Gesetze abgegangen sind - was besonders bei den Heiden oft ins lasterhafte Böse ging, da besonders ein Fürst sich gleich alle die schönsten Jungfrauen seines Landes zu seinen Weibern nahm und dazu noch von fremden Fürsten sich auch mehrere dazukaufte -, war nicht Gottes, sondern der sinnlichen Menschen Wille; denn viele der Weiber eines Fürsten oder eines sonstigen Reichen waren nicht Weiber für die Zucht [von Nachkommen, d. Hrsg.], sondern pure Lustdirnen zur Erweckung der zugrunde gegangenen Mannheit und deren Wollust. Jeder Mann aber lebt dann nicht mehr vollkommen in der göttlichen Ordnung, so er das erste Urgesetz Gottes nicht hält!«

  • Maximal 3 Frauen waren den Meduhediten (Urjapanern) von ihrem Leiter gestattet. Vielweiberei macht das Leben mühselig, schwächt die Gottesliebe und die Weisheit. (a JL.HaG1.033,13b) Den lange lebenden Meduhediten, die mehrere Frauen hatten, wurde von ihrem Führer empfohlen: a »Mehr als höchstens zwei bis drei Weiber soll keiner haben; denn alles, was darüber wäre, würde euch zur großen Sünde von Gott angerechnet werden und euer Leben auf der Erde zur kurzen, mühseligen Dauer machen, eure Liebe zu Gott schwächen und euch somit endlich alle Weisheit rauben, welche nur eine freiwillige Zugabe Gottes ist an jene, die Seine Gebote halten genau.«

  • Jesus verwarf die bereits vorhandende jüdische Mehrehe (Polygamie) zu seiner Erdenzeit nicht, sofern sie zur Fortpflanzung diente. Für die Folgezeit sollte aber - wie bei Adam und Eva - nur die Einehe gelten. Nur sie entspricht dem göttl. Willen. (a JL.Ev02.103,18) a »Ich verbiete es auch niemandem, zwei, drei und auch noch mehr Weiber zu haben; denn das Weib ist der Zucht [Fortpflanzung] der Menschen wegen erschaffen worden. Ein untüchtiges [unfruchtbares] Weib ist Gott nicht wohlgefällig, es müßte denn sein, daß sie von Natur aus untüchtig ist, - was eine Sache ist, für die kein Mensch kann.«

    Als Ehefrau soll eine Jungfrau oder eine noch fortpflanzungsfähige Witwe gewählt werden: (a JL.Ev02.103,19) a »Aber in der Folge soll ein jeglicher Mann nicht mehr denn nur eine Jungfrau oder eine Witwe, die noch zuchtfähig (fruchtbar) ist, sich zum Weibe nehmen; denn wäre es Gottes Wille gewesen, daß ein Mann mehr denn ein Weib habe, so hätte Er dem Adam auch sicher mehr als nur ein Weib erschaffen. Aber Gott wollte, daß ein jeglicher Mann nur ein Weib haben solle und gab daher dem Adam auch nur ein Weib.«

    Auch wenn die Mehrehe als kleineres Übel einst gestattet wurde, sollten Kinder aus einer Mehrehe dennoch zur Einehe erzogen werden: (a JL.HaG2.106,22) a »Obschon Ich aber dadurch durchaus nicht einführen will die Vielweiberei, namentlich bei euch schon gar nicht, so gehe aber dennoch hin, und berichtige solches... Du kannst hinzusetzen, daß sie darum ihre Kinder aber dennoch nicht für die Vielweiberei erziehen sollen, sondern wie es Meine wahre Ordnung... erheischt!«

  • Sofern jemand schon mehrere Frauen und von ihnen Kinder hat, soll dies so belassen werden, um die unvermeidlichen Härten einer Trennung zu vermeiden: (a JL.HaG2.106,11) a »Siehe, du hast ganz recht, so du die Vielweiberei als vollkommen Meiner Ordnung zuwider aufgestellt hast...«

    a »Aber nun denke dir einmal, was da für diese besser ist, nachdem sie schon - namentlich die Anführer -, durchaus jeder für sich genommen, mit wenigstens zehn Weibern versehen sind: entweder sie zu trennen und ihnen zu lassen nur ein Weib, oder sie belassen also, wie sie sind?« (a JL.HaG2.106,12)

    a »So da einer von seinen zehn Weibern neun verläßt und nur eines behält, was sollen dann die neun mit ihren Kindern tun, und wie wird es aussehen in ihren Herzen?« (a JL.HaG2.106,13)

    a »Oder, so er aber alle behält und sorgt für die Herzen aller der Kinder seiner zehn Weiber, und die Weiber aber, so sie durch ihren Mann werden uns kennen lernen, wie wir sie trotz der alleinig wahren Ordnung dennoch belassen haben in dem Stande, in welchen sie gekommen sind durch die eisernen Bande ihres Gesetzes, uns dann loben und preisen werden in ihren Herzen« (a JLHaG2.106,14)

    a »Und werden daraus ersehen unsere große Erbarmung und Liebe auch alle ihre Kinder, die uns im Gegenteile verwünschen würden in ihren Herzen.« (a JL.HaG2.106,15)

    a »Was sonach, meinst du, was da besser sein dürfte wenigstens für diese, welche sich schon einmal in diesem freilich wohl an und für sich kläglichen und unordentlichen Zustande befinden?« (a JLHaG2.106,16)

    Selbst wenn Gott eine bereits vorhandene Vielweiberei aus Rücksicht auf die Frauen und Kinder zuläßt, ändert dies nichts daran, daß Vielweiberei gegen die göttl. Ordnung ist: (a JL.HaG2.106,22) a »Obschon Ich aber dadurch durchaus nicht einführen will die Vielweiberei, namentlich bei euch schon gar nicht, so gehe aber dennoch hin, und berichtige solches an diesen Kindern aus der Tiefe; nur kannst du hinzusetzen, daß sie darum ihre Kinder aber dennoch nicht für die Vielweiberei erziehen sollen, sondern wie es Meine wahre Ordnung... erheischt!«

  • Für Weltmenschen ist die Vielweiberei in einer Ehe evtl. das kleinere Übel, wenn dadurch andere sex. Entgleisungen, z.B. Homosexualität, Päderastie, Sex mit Ehefrau aus bloßer Wollust, Sex mit Schwangerer, Vergewaltigung etc. vermieden werden können. Wer viele Ehefrauen hat, zeugt meist viele Kinder: a »Für Kinder der Welt, wenn sie zu sehr gezogen werden von ihrem Fleische, ist die Vielweiberei besser als eine unordentliche Hurerei und Notzucht oder gar Knabenschänderei!« (a JL.HaG2.106,17)

    a »Ja, Ich sage dir: Es ist auch sogar die Vielweiberei besser denn ein unordentliches Beschlafen eines (einzigen Ehe)Weibes, da auf keine Zeugung abgesehen wird, sondern allein auf eine stumme Befriedigung des Triebes, und das besonders dann, wenn das Weib sich schon ohnehin im sichtbaren Zustande der Schwangerschaft befindet.« (a JL.HaG2.106,18)

    a »Denn wer da hat zehn oder mehrere Weiber, der zeugt nahe allzeit, sooft er eine beschläft; wenn aber jemand nur ein Weib unordentlich beschläft zu öfteren Malen, so zeugt er fürs erste nicht nur mit jeder Beiwohnung keine Frucht, sondern er verdirbt oft noch die schon gezeugte und macht am Ende sein Weib gänzlich unfruchtbar noch obendarauf.« (a JL.HaG2.106,19)

Außereheliche heterosexuelle Formen des Zusammenlebens/Zusammenseins

Was Jesus zur Polygamie sagte, gilt noch viel mehr auch für nachfolgende Formen des heterosexuellen Zusammenlebens von Mann und Frau, weil dabei nahezu immer zutrifft, was Jesus über Unzucht, Unkeuschheit, Hurerei oder Ehebruch aussagte, wenn dabei vielfältigste sexuelle Praktiken ausgeübt werden:

  • Die heterosexuelle eheähnliche Gemeinschaft ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der meist im Zusammenhang mit der Zuerkennung öffentlicher Leistungen für Bedürftige benutzt wird. Es ist die verrechtlichte Form des Begriffs Wilde Ehe oder 'Ehe ohne Trauschein" und beschreibt das Zusammenleben von (in der Regel zwei) Menschen (je nach Staat auch gleichen Geschlechts) nach Art von Eheleuten, ohne dass diese jedoch formal verheiratet sind.

    In der Schweiz ist auch der Begriff Konkubinat üblich, in Österreich lautet der Rechtsbegriff allgemein auf Nichteheliche Lebensgemeinschaft (NEL), unabhängig vom Geschlecht der Beteiligten.

  • Eine Liebesbeziehung ist ein intimes Verhältnis zweier oder mehrerer Menschen, bei denen zu Beginn eine gegenseitige Akzeptanz und erotische Anziehung besteht. Außer bei platonischer Liebe ist eine Liebesbeziehung ein sexuelles Verhältnis. Während eine Liebesbeziehung oft mit der Verliebtheit und immer dem Einverständnis der Beteiligten beginnt, kann sie von jedem Beteiligten unabhängig beendet werden.

  • Eine kurzfristige Liebesbeziehung wird auch als Liebschaft, Liaison, Techtelmechtel oder Liebesaffäre bezeichnet,

  • eine dauerhafte Liebesbeziehung wird als Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft.

  • Als Konkubinat (lat. concubitus, Beischlaf) wird eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, mehreren Männern oder mehreren Frauen bezeichnet, die nicht durch das Eherecht geregelt wird. Der weibliche Partner einer Konkubinatsbeziehung heißt Konkubine; eine männliche Form dieses Wortes existiert im deutschen Sprachgebrauch nicht.

  • Eine Offene Beziehung oder offene Partnerschaft bezeichnet eine Beziehung (gewöhnlich zwischen zwei Personen), in der die Beteiligten voneinander wissentlich die Freiheit haben, auch andere Partner, insbesondere Sexualpartner zu haben. Die beiden Partner bleiben in der Sexbeziehung nach außen weiterhin Single und gestehen sich gegenseitig zu, mit anderen Menschen Sexualkontakte zu haben.

    Ist ein Paar, das eine offene Beziehung vereinbart hat, verheiratet, handelt es sich um eine offene Ehe.

    Offene Beziehungen erweitern das Konzept der Selbstbestimmung von Individuen auf die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb einer Beziehung und stehen insofern in Konflikt mit konventionellen Erwartungen an Beziehungen und Moralvorstellungen.

  • Eine Sexbeziehung kann eine um den Geschlechtsverkehr erweiterte Freundschaft sein.

  • Casual Sex: (auch Gelegenheitssex oder Casual Dating) bezieht sich auf verschiedene Arten von sexuellen Aktivitäten außerhalb des Bereiches romantischer Beziehungen. Das Spektrum reicht dabei von einmaligen sexuellen Begegnungen bis zu langfristigen Arrangements außerhalb einer traditionellen romantischen Zweierbeziehung. Zwischen One-Night-Stand und romantischer Zweierbeziehung existiert eine große Grauzone relativ undefinierter Beziehungsformen, die noch wenig untersucht sind, aber immer häufiger anzutreffen bzw. öffentlich ausgelebt werden. Diese Beziehungsformen bilden das Brückenstück zwischen One Night Stand und Liebesbeziehung, wobei die Übergänge zwischen diesen fließend und komplex sind

  • Parallele und besonders außereheliche sexuelle Affären werden als Seitensprung und die Liebespartner als Geliebte(r) bezeichnet.

  • Polyamory (englisches Kunstwort aus griechisch polýs 'viel, mehrere" und lateinisch amor 'Liebe", oft auch eingedeutscht Polyamorie geschrieben) ist ein Oberbegriff für die Praxis, Liebesbeziehungen zu mehr als einem Menschen zur gleichen Zeit zu haben. Dies geschieht mit vollem Wissen und Einverständnis aller beteiligten Partner. Die angestrebten Beziehungen sind langfristig und vertrauensvoll angelegt und schließen normalerweise (aber nicht notwendigerweise) Verliebtheit, Zärtlichkeit und Sexualität mit ein.

  • Heterosexuell orientierte Kontakte ganz ohne oder mit nur sehr geringer emotionaler Bindung und sehr kurzer oder auch längerer Dauer verstoßen ohnehin krass gegen die göttliche Ordnung, weil in ihnen beim Beischlaf nicht nur die Zeugungsabsicht bewußt verhindert wird, sondern auch Egoismus der Beteigten eine unverkennbare Rolle spielt, z.B.

    • Bloße Sex-Beziehung, auch 'Nur-Sex-Beziehung", bezeichnet den regelmäßigen sexuellen Kontakt zweier Menschen, die dabei nicht in einer Partnerschaft leben. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist, dass beide Partner sich zwar regelmäßig zum Geschlechtsverkehr treffen, aber keine Liebe zueinander empfinden. Das abgrenzende Element zur offenen Beziehung ist das Fehlen einer tieferen Bindung.

      Meist wird eine Sexbeziehung geheim praktiziert, da öffentlich geführte Beziehungen eine Reihe von Problemen mit sich führen: So ist es gesellschaftlich oft eine nicht hoch anerkannte Beziehungsform. Außerdem ergibt sich aus dem Bestreben beider Partner, auch noch offen für andere Partner zu bleiben, der Wunsch nach Geheimhaltung.

    • One-Night-Stand. Heutzutage ist damit normalerweise eine sexuelle Kurzbeziehung gemeint, die nur eine Nacht oder kürzer andauert, oft zwischen einander nicht näher bekannten Personen und ohne Absicht, eine längere emotionale Bindung einzugehen. Im Mittelpunkt steht in der Regel die Erfüllung der eigenen, vor allem sexuellen Bedürfnisse und der des Partners, nicht jedoch der Aufbau einer Beziehung. Im Jargon von Kontaktanzeigen und Kontaktforen im Internet ist die Abkürzung ONS allgemein üblich.

      Auch die Person, mit der eine solche sexuelle Begegnung stattfindet, wird manchmal mit dem Begriff One-Night-Stand bezeichnet.

      Vom One-Night-Stand unterscheidet sich die Sexbeziehung durch die längere zeitliche Ausrichtung der Beziehung.

    • Swinger (von engl. to swing, 'schwingen, hin- und herbewegen") ist eine im 20. Jahrhundert populär gewordene Bezeichnung für Menschen, die – im weitesten Sinne – ihre Sexualität frei und ohne Einschränkungen mit verschiedenen (beliebigen) Partnern ausleben; jenseits konventioneller Moralvorstellungen und gesellschaftlicher Tabus, die das Sexualverhalten regulieren. Swinger leben somit nicht in einer monogamen Partnerschaft, sondern haben (im gegenseitigen Einverständnis) sexuelle Kontakte mit anderen, u. U. fremden Personen.

      Swingen wird insbesondere durch die ausschließliche Fokussierung auf das sexuelle Erleben bzw. Erlebnis charakterisiert, ohne sich dabei persönlichen Beziehungen oder gesellschaftlichen Strukturen oder Normen zu unterwerfen. Insofern ist es als Form der zwischenmenschlichen Begegnung, z. B. dem One-Night-Stand, vergleichbar.

      Als Treffpunkte haben sich Swingerclubs und Swingerpartys bzw. private Treffen etabliert – Orte, an denen die öffentliche Sexualmoral nicht beachtet wird und an denen sich Gleichgesinnte begegnen, um Partnertausch und Gruppensex zu praktizieren.


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