Umgang mit Geilern, Unzüchtlern, Hurern und EhebrecherInnen

Richtlinien Jesu zum Schutz der Gesellschaft; angemessene Heilungs- oder Strafmaßnahmen


Inhaltsübersicht:


Todeswürdige sexuelle Praktiken und Strafdelikte

Moses gebot in folgenden Fällen von sex. Verfehlungen die Todesstrafe (Ausrottung aus dem Volk) durch Steinigung oder Feuer:

In heutigem Sprachgebrauch sind damit außer den biblisch erwähnten Ehebruch und Inzucht-Verbrechen vor allem folgende Sexualsünden gemeint: Sex mit Kindern und Jugendlichen, Homosexualität, Oralsex, Analsex, Sado-Masochismus, Sex mit Toten, Tieren oder Objekten.

Diese scheinbar extrem harten Strafmaßnahmen sind nur verständlich, wenn man begreift, welche Folgen Geilerei, Unzucht, Hurerei und Ehebruch nach göttlicher und natürlicher Ordnung nach sich ziehen.

Steinigung und Feuertod soll nur bei außerordentlichen Gelegenheiten zur Abschreckung erfolgen

Hand nach rechts Jesus präzisiert die von Moses verordnete Todesstrafe aber folgendermaßen: "Moses hat für dergleichen Verbrechen die Steinigung und den Feuertod verordnet; aber es soll solches nur bei außerordentlichen Gelegenheiten, des abschreckenden Beispiels wegen, an höchst verstockten Sündern geschehen." (jl.ev03.069,07)

In allen anderen, minder schweren Fällen soll jedoch der Grundsatz der geistigen und leiblichen Hilfe statt der Bestrafung im Mittelpunkt stehen, wie Jesus am Beispiel einer verführten Ehebrecherin es vorlebte und dazu aufforderte:

a »Was immer für Sünder und Sünderinnen in euer Haus hilfesuchend kommen, so sollt ihr ihnen nimmer die Türe weisen, sondern ihnen helfen, als hätten sie nie gesündiget; und habt ihr ihnen erst geholfen, so sollt ihr dabei auch alles aufbieten, um die Sünder für die Zukunft zu bessern auf dem Wege der Liebe und der Weisheit, aber jener wahren Weisheit, die stets nur aus der Liebe hervorgeht!« (a JL.Ev02.209,07) a »Eine Ehebrecherin ist bei den Juden nach Moses wirklich eine Sünderin, die sofort gesteinigt werden soll, und zwar auf dem kürzesten Wege von jedermann, der ihr nach der Tat zuerst begegnet. Ich aber sage euch: Wer die Flüchtige aufnimmt in sein Haus und sucht sie zu retten doppelt - geistig und leiblich -, der wird dereinst von Mir mit freundlichen Augen angesehen werden, und seine Schuld wird in den flüchtigen Sand eingegraben werden, dessen Furchen der Wind verwehen soll! Wer aber einen Stein nach ihr wirft und ist selbst nicht frei von jeglicher Sünde, der wird dereinst ein schweres Gericht von Mir aus zu bestehen haben! Denn wer Mir wiederbringt, was da verloren war, der soll im Himmelreiche dereinst eines großen Lohnes wert befunden werden; wer aber da richtet, wenn auch gerecht nach dem Gesetze, der wird dereinst auch gerecht und streng nach Meinem Gesetze gerichtet werden!« (a JL.Ev02.209,08)

Einsicht und Besserung als erstrangiges Ziel

Es entspricht vielen anderen Grundsätzen aus Jesu Lehre und Handeln, dass Jesus die Umkehr von Sündern durch Einsicht, Reue, Buße, ernsthafte Besserung anstrebt, und "nur bei außerordentlichen Gelegenheiten, des abschreckenden Beispiels wegen, an höchst verstockten Sündern Höchststrafen auszuführen. Dies gilt auch für alle Sünden durch sexuelle Praktiken:

"Ich hebe aber Moses nicht auf, sondern Ich rate euch nur, so lange in der Milde in allem vorzugehen, bis nicht eine zu große Verworfenheit die äußerste Strenge fordert. (jl.ev03.069,07)

08] Seid als Richter sanft und gerecht durch die wahre Nächstenliebe, so werdet ihr dereinst auch ein zartes und sanft gerechtes Gericht finden; denn mit welchem Maße ihr einmesset, mit demselben Maße wird euch rückgemessen werden.

09] Seid ihr barmherzig, so werdet ihr auch Barmherzigkeit finden; seid ihr aber strenge und unerbittlich in euren Gerichten und Urteilen, so werdet auch ihr dereinst strenge und unerbittliche Richter finden.

10] Bedenket bei solchen Gerichten, dass des Menschen Seele und Geist sehr willig und fügig sind; aber das Fleisch ist und bleibt schwach, und es gibt da keinen, der sich der Stärke seines Fleisches rühmen könnte."

Richtern empfiehlt Jesus daher: a »Der Richter muß in solchen Fällen stets darauf in seinem Herzen bedacht sein, daß er in dem Verbrecher nur einen stark verirrten Menschen und keinen völligen Teufel vor sich hat.« (a JL.Ev03.069,03)

Nach Jesu Willen sollte also auch bei allen Sexualtätern das eigentliche Ziel die Besserung sein. Hilfesuchenden Sündern soll man helfen, als ob sie nie gesündigt hätten; danach soll man versuchen, sie durch Liebe und Weisheit auf den rechten Weg zu bringen. Wer sex. Sünder zur Umkehr und zu Gott zurückbringt, kann großen Lohn erwarten.

Bei der Strafbemessung sind mildernde Umstände, z.B. Besessenheit, zu berücksichtigen

Jesus gab Cyrenius, dem römischen Statthalter Hinweise, wie er mit Sexualstraftätern verfahren solle und welche Umstände für ein Urteil zu berücksichtigen seien:

(jl.ev03.068,10) "Es ist aber bei dem Gericht über dergleichen Verbrechen dennoch allzeit darauf zu sehen, auf welcher Bildungsstufe irgendein solcher Geiler oder eine solche Geilerin stand; ebenso ist auch darauf zu sehen, ob etwa der also geilende Mensch nicht etwa von irgendeinem solchen argen Geiste also besessen ist, der ihn zu solcher Geilerei antreibt.

Im ersten Falle soll die Gemeinde dafür sorgen, dass so ein schwach vernünftiger Mensch in eine gute Korrektion gebracht werde, in der er auch ganz wie ein verdorbenes Kind diszipliniert werden soll so lange, als bis er ein anderer Mensch geworden ist; denn hat einmal ein Mensch seines Fleisches Tiernatur besiegt, und ist sein Verstand geklärt worden, so wird er auch ein reineres Leben zu führen anfangen und wird nicht leichtlich mehr in seine alte Tiernatur zurücksinken."

Besessene Geiler sind zu verwahren und durch Fasten und Gebet in Jesu Namen von Besessenheit zu befreien

Bezüglich des Umgangs mit besessenen Sexualstraftätern empfiehlt Jesus:

(jl.ev03.068,10) Im (zweiten) Falle, als in dem der Besessenheit, ist ein solcher Geiler ebenfalls unter Schloß und Riegel zu bringen; denn solche Menschen sind wegen des großen Ärgernisses aus der freien Menschengesellschaft sogleich zu entfernen.

11] Sind sie einmal in gutem Gewahrsam, so sollen sie durch Fasten und durch über sie in Meinem Namen gehaltene Gebete geheilt werden. Sind sie aber einmal geheilt, und zeigt es sich, dass sie ihrer unreinen Besessenheit ledig geworden sind, so sind sie dann auch wieder vollends freizugeben.«

01] Sagt Cyrenius: »Herr, wären denn für den zweiten Fall, wo es noch nicht irgendeinen also geiststarken Menschen gäbe, vor dessen Wortes- und Willensmacht solche argen, das Fleisch eines Menschen besitzenden Geister sich beugeten, nicht möglicherweise auch natürliche Mittel anwendbar, wenigstens nur insoweit, dass so ein Mensch dann durch die Wort- und Willensmacht eines geistig noch nicht so starken Menschen von seinem Übel befreit werden könnte?«

(jl.ev03.069,02) Sage Ich: »Das erste Naturmittel aus dem Gebiete der Natur ist das Fasten. Man gebe so einem Menschen des Tages nur einmal ein nahe ein halbes Pfund wiegendes Stück Roggenbrot und dazu nur einen Krug Wassers, inzwischen kann man ihm aber allenfalls an jedem zweiten Tage ein wenig Aloesaftes, nach Beschaffenheit der Natur des Besessenen gemengt mit ein bis zwei Tropfen Bilsensaft, geben, so wird solche Naturbeihilfe von guter Wirkung sein; aber es wird ihm solches allein dennoch nicht vollends helfen ohne Gebet und ohne Auflegung der Hände in Meinem Namen.

03] Überhaupt muß der Richter in solchen Fällen stets darauf in seinem Herzen bedacht sein, dass er in dem Verbrecher nur einen stark verirrten Menschen und keinen völligen Teufel vor sich hat.

Sichere Verwahrung/Verbannung von Triebtätern

Sofern sexuelle Triebtäter uneinsichtig sind und weiterhin ausschweifend leben und weder ungebildet noch besessen sind, sollten scharfen Strafmaßnahmen angewendet werden:

Sowohl die durch Moses angeordnete Todesstrafe als auch diese Ratschläge Jesu, wie mit Sexualtätern zum Schutz der unverdorbenen Mitmenschen umzugehen ist, finden ihre tiefere Begründung in den vielen massiven Folgen, die Geilerei, Unzucht, Hurerei und Ehebruch nach sich ziehen.

Wann Kastration von Triebtätern angebracht ist

Wenn alle o.g. Maßnahmen gegen verstockte Triebtäter nicht helfen, ist deren Kastration zum Schutz der Mitmenschen berechtigt:


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